Forwarded from 🔆Thomas Külken
VERGESSEN WIR NICHT all jene Ärzte, die auch während der Corona-“Pandemie” ihrem Berufseid treu bleiben wollten: “Primum non nocere” – Vor allem nicht schaden! Vor fragwürdigen Masken, Tests und Genspritzen versuchten sie ihre Patienten mit Bescheinigungen zu schützen. Ihre Prinzipientreue, ihre Zivilcourage und Mitmenschlichkeit brachte Hunderten von ihnen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro ein, mehreren ein jahrelanges Berufsverbot, über einem Dutzend bis zu zweieinhalb Jahren Haft, vereinzelt ohne Bewährung. Hätte Hippokrates die Corona-Jahre miterleben müssen: Bestimmt säße auch er heute im Gefängnis, dank gnadenloser Richter und weisungsgebundener, linientreuer Staatsanwälte – im Stich gelassen von ärztlichen Standesvertretern, in Ablage P entsorgt von Schreibtischtätern der Mainstream-Medien.
(Netzfund)
(Netzfund)
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Theodore Dalrymple ist ein britischer Arzt, Psychiater und konservativer Essayist.
Das Zitat stammt aus „In Praise of the Small“, wo er über die zerstörerische Wirkung von Zwangslügen in totalitären Systemen (z. B. unter Kommunismus oder Political Correctness) nachdenkt.
www.group-telegram.com/Rosenbusch
Das Zitat stammt aus „In Praise of the Small“, wo er über die zerstörerische Wirkung von Zwangslügen in totalitären Systemen (z. B. unter Kommunismus oder Political Correctness) nachdenkt.
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Forwarded from 🔆Thomas Külken
Media is too big
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Peter Hahne
🟥
"Schützt uns vor dem Schützer!"
Bertolt Brecht
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"Schützt uns vor dem Schützer!"
Bertolt Brecht
Forwarded from Alles Ausser Mainstream
Whitepaper_AG_Impfpflicht_Schiffmann_DE.pdf
396.6 KB
Auswertung der freigeklagten Protokolle der AG Impfpflicht
SPRENGSTOFF
SPRENGSTOFF
Die Musterbriefe werden als Textdateien bereitgestellt, damit sie nach eigenen Wünschen genutzt und ergänzt werden können. Gerne können (anonymisierte) Anschreiben und Antwortschreiben per Mail an ÄFI übermittelt werden.
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Quellen:
Aus Ärzten mache Impf-luencer
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individuelle-impfentscheidung.de
Aus Ärzten mache Impf-luencer
Die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen – welche Auswirkungen hat sie auf die individuelle Impfentscheidung?
Impfaufklärung
Politik
Erstellt am 20.10.2025
Impfungen nur nach informierter Einwilligung und ohne kommerziellen Druck
Zum Jahreswechsel treten die Änderungen bei der Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen in Kraft. Demnach soll die Durchführung von Impfungen ein Kriterium für zusätzliche Vergütungen sein. Umgekehrt soll bei zu wenig Impfungen gekürzt werden. Das Vorhalten der ärztlichen Leistung allein zählt nicht. Gegen die Neuregelung regt sich Widerstand – von Ärzte- wie von Patientenseite. ÄFI hat dazu unter dem Titel “Vor(be)haltepauschale” Musterbriefe zum Download verfasst.
Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) hatten auf mögliche negative Konsequenzen der Neuregelung hingewiesen. Sie sehen die ärztliche Therapiefreiheit, die informierte Einwilligung der Patienten in eine Impfung und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet.
Die Vorhaltepauschale ist gesetzlich im „Gesundheitsstärkungsgesetz“ verankert, das Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht hatte. Konkret ausgestaltet wurde die Vorhaltepauschale Mitte August im gemeinsamen Bewertungsausschuss von den Vertretungen der Kassenärzte (Kassenärztlicher Bundesvereinigung – KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Kurz erklärt: Die Vorhaltepauschale
Die Vorhaltepauschale (Gebührenziffer 03040) wurde 2013 als Pauschalzahlung für Kassenärzte eingeführt. Sie soll die hausärztliche Versorgung und das Vorhandensein dafür notwendiger Strukturen finanziell absichern. Insbesondere für kleine Praxen im ländlichen Raum mit weniger Behandlungsfällen soll sie eine Einnahmequelle unabhängig von den (schwankenden) tatsächlich erbrachten Leistungen darstellen. Abgerechnet wird sie quartalsweise über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Vergütung erfolgt mittels eines Kriterienkatalogs: Anhand der Erfüllungsrate von zehn Kriterien können Zuschläge erworben, aber auch Abschläge verhängt werden. Zu diesen Kriterien zählen ab Januar 2026 z. B. erweiterte Sprechzeiten, Kooperationen mit Pflegeheimen und Schutzimpfungen.
Vergütungsanreiz für mehr Impfungen
Statt Ärzte für individuelle, ergebnisoffene Beratung unabhängig von der Entscheidung pro oder contra Impfung zu entlohnen, gefährdet die neue Regelung die informierte Einwilligung (informed consent), weil sie den Ärzten zusätzliche finanzielle Anreize für Impfungen bietet. Somit steht zu befürchten, dass einseitig zu Impfungen geraten und die individuelle Beratung bezüglich Chancen und Risiken der Impfung vernachlässigt wird.
Die Neuregelung ab Januar 2026 sieht u. a. vor, dass einem Arzt, der weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführt, die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt wird. Umgekehrt gilt das Kriterium Schutzimpfungen zur Erlangung von Zuschlägen erst dann als erreicht, wenn im 1., 2. und 3. Quartal des Jahres mindestens 7 Prozent der Behandlungsfälle durchgeführte Impfungen waren, im 4. Quartal sogar 25 Prozent.
„Die Neuregelung verfolgt ein bloßes Impf-Marketing, das mit verantwortungsvoller ärztlicher Tätigkeit rund um Impfungen nichts zu tun hat“, erklärt ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky. „Impfungen müssen Einzelfallentscheidungen ohne jeglichen finanziellen Druck bleiben. Wir fordern, das Kriterium durchgeführter Impfungen aus dem Katalog der Vorhaltepauschale herauszunehmen.“ Stattdessen sollten Impfberatung und Impfungen weiterhin wie andere ärztliche Leistungen entlohnt werden.
Musterbriefe an die KBV zum Download
Nach der Veröffentlichung ihrer Kritik erreichten ÄFI zahlreiche Anfragen von Ärzten und Patienten, die die Neuregelung ebenfalls kritisieren und ihren Unmut gegenüber den KBV-Vertretern im Bewertungsausschuss äußern möchten. ÄFI stellt daher unter dem Titel Vor(be)haltepauschale zwei Musterbriefe zum Download zur Verfügung: je ein
Anschreiben für Ärztinnen und Ärzte an die KBV, Anschreiben für Patientinnen und Patienten an die KBV.
Politik
Erstellt am 20.10.2025
Impfungen nur nach informierter Einwilligung und ohne kommerziellen Druck
Zum Jahreswechsel treten die Änderungen bei der Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen in Kraft. Demnach soll die Durchführung von Impfungen ein Kriterium für zusätzliche Vergütungen sein. Umgekehrt soll bei zu wenig Impfungen gekürzt werden. Das Vorhalten der ärztlichen Leistung allein zählt nicht. Gegen die Neuregelung regt sich Widerstand – von Ärzte- wie von Patientenseite. ÄFI hat dazu unter dem Titel “Vor(be)haltepauschale” Musterbriefe zum Download verfasst.
Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) hatten auf mögliche negative Konsequenzen der Neuregelung hingewiesen. Sie sehen die ärztliche Therapiefreiheit, die informierte Einwilligung der Patienten in eine Impfung und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet.
Die Vorhaltepauschale ist gesetzlich im „Gesundheitsstärkungsgesetz“ verankert, das Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht hatte. Konkret ausgestaltet wurde die Vorhaltepauschale Mitte August im gemeinsamen Bewertungsausschuss von den Vertretungen der Kassenärzte (Kassenärztlicher Bundesvereinigung – KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Kurz erklärt: Die Vorhaltepauschale
Die Vorhaltepauschale (Gebührenziffer 03040) wurde 2013 als Pauschalzahlung für Kassenärzte eingeführt. Sie soll die hausärztliche Versorgung und das Vorhandensein dafür notwendiger Strukturen finanziell absichern. Insbesondere für kleine Praxen im ländlichen Raum mit weniger Behandlungsfällen soll sie eine Einnahmequelle unabhängig von den (schwankenden) tatsächlich erbrachten Leistungen darstellen. Abgerechnet wird sie quartalsweise über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Vergütung erfolgt mittels eines Kriterienkatalogs: Anhand der Erfüllungsrate von zehn Kriterien können Zuschläge erworben, aber auch Abschläge verhängt werden. Zu diesen Kriterien zählen ab Januar 2026 z. B. erweiterte Sprechzeiten, Kooperationen mit Pflegeheimen und Schutzimpfungen.
Vergütungsanreiz für mehr Impfungen
Statt Ärzte für individuelle, ergebnisoffene Beratung unabhängig von der Entscheidung pro oder contra Impfung zu entlohnen, gefährdet die neue Regelung die informierte Einwilligung (informed consent), weil sie den Ärzten zusätzliche finanzielle Anreize für Impfungen bietet. Somit steht zu befürchten, dass einseitig zu Impfungen geraten und die individuelle Beratung bezüglich Chancen und Risiken der Impfung vernachlässigt wird.
Die Neuregelung ab Januar 2026 sieht u. a. vor, dass einem Arzt, der weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführt, die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt wird. Umgekehrt gilt das Kriterium Schutzimpfungen zur Erlangung von Zuschlägen erst dann als erreicht, wenn im 1., 2. und 3. Quartal des Jahres mindestens 7 Prozent der Behandlungsfälle durchgeführte Impfungen waren, im 4. Quartal sogar 25 Prozent.
„Die Neuregelung verfolgt ein bloßes Impf-Marketing, das mit verantwortungsvoller ärztlicher Tätigkeit rund um Impfungen nichts zu tun hat“, erklärt ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky. „Impfungen müssen Einzelfallentscheidungen ohne jeglichen finanziellen Druck bleiben. Wir fordern, das Kriterium durchgeführter Impfungen aus dem Katalog der Vorhaltepauschale herauszunehmen.“ Stattdessen sollten Impfberatung und Impfungen weiterhin wie andere ärztliche Leistungen entlohnt werden.
Musterbriefe an die KBV zum Download
Nach der Veröffentlichung ihrer Kritik erreichten ÄFI zahlreiche Anfragen von Ärzten und Patienten, die die Neuregelung ebenfalls kritisieren und ihren Unmut gegenüber den KBV-Vertretern im Bewertungsausschuss äußern möchten. ÄFI stellt daher unter dem Titel Vor(be)haltepauschale zwei Musterbriefe zum Download zur Verfügung: je ein
Anschreiben für Ärztinnen und Ärzte an die KBV, Anschreiben für Patientinnen und Patienten an die KBV.
individuelle-impfentscheidung.de
Aus Ärzten mache Impf-luencer
Die Neuregelung der Vorhaltepauschale für Arztpraxen – welche Auswirkungen hat sie auf die individuelle Impfentscheidung?
Forwarded from Ärzte für Aufklärung offiziell
Staatlicher Freibrief für Impfärzte
von Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther
Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. Seit vorletzter Woche genießt auch die deutsche Ärzteschaft dieses Privileg für ihre Mitwirkung an der Genspritzen-Kampagne.
In einem Urteil stellte der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Ärzte bezüglich Gesundheitsschäden durch toxische Genspritzen keinerlei Haftung hätten, sondern lediglich einer hoheitlichen Pflicht nachgekommen wären. In vielen deutschen Arztpraxen dürften die Sektkorken geknallt haben. Impfporsches stehen jetzt juristisch abgesichert in den Garagen so mancher Impfärzte. Allerdings dürfte dem Berufsstand dieses Dankbarkeitsdekret noch sauer aufstoßen. Sind damit doch Arztpraxen ganz offiziell zu Filialen staatlicher Gesundheitsämter verkommen.
Spielt es keine Rolle mehr, ob ein Arzt eine staatlich gewünschte Körperverletzung unabhängig von deren Risiken befürwortet, gibt es keine persönliche Arzt-Patienten-Beziehung mehr. Der Staat tritt für den Patienten an die Stelle des Arztes als Vertragspartner. Ärzte schrumpfen zu Ausführungsorganen und können auch durch Apotheker, Krankenschwestern oder Laborgehilfen ersetzt werden. Fürstliche Honorare wie bei der vermeintlichen Covid-„Schutzimpfung“ muss der Staat gar nicht mehr ausloben.
Wer für sein Tun von der Haftung freigestellt wird, hat weder Entscheidungsfreiheit, noch Ermessensspielraum. Was politisch sanktioniert ist, muss vollzogen werden. Niemand muss mehr versprechen, dass eine Therapie „sicher und effektiv“ wäre. Gesundheitsrisiken hin oder her. Ein Aufklärungsgespräch hat ausgedient. Ob als Ausführender und Leistungsempfänger, Anbieter und Konsument, Täter und Opfer – alle sind lediglich Rädchen in der angebotsgetriebenen Medizinmaschinerie.
Damit landet eine Medizin, deren höchster Grundsatz der Schutz vor Krankheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit wäre, auf dem Müllhaufen der Geschichte. Medizin hat aber nur dann eine Berechtigung, wenn sie ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis im konkreten Einzelfall erwarten lässt und vom Betroffenen in freier Entscheidung auch gewünscht wird.
Eine ungebrochene Tradition
Genaugenommen hat der deutsche Bundesgerichtshof kein Neuland beschritten. Dem Ärztestand wurde bereits bei seiner Gründung vor etwa 800 Jahren ein Privileg straffreier Schädigung in die Wiege gelegt. Wer Kranke nach der offiziellen Lehre mit wiederholten Aderlässen bis zum Kreislaufversagen, Quecksilber, Antimon und Arsen kurieren sollte, der musste Gesundheitsschäden und Behandlungstote verursachen. Verfolgung durch Obrigkeiten und Kollegen drohte nur denjenigen, die sich diesen Anschlägen auf die Gesundheit verweigerten. [..]
Fazit
Nach einer kurzzeitigen Phase scheinbarer Selbständigkeit und Therapiefreiheit kehrt der ärztliche Berufsstand mit dem aktuellen Urteil wieder in den Kokon abhängiger Auftragsdienstleister zurück. Natürlich war auch vorher eine Arztpraxis mit Zulassung für die staatlich sanktionierten Krankenkassen nur eine Scheinselbständigkeit. Aber auf das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex konnte man sich schon berufen, wenn es um das Wohlergehen der Patienten geht, die sich einem Arzt anvertraut hatten.
Dies ist jetzt ganz offiziell aus und vorbei. Mit der elektronischen Patientenakte wurde das Arztzimmer zum öffentlichen Raum. Mit dem BGH-Urteil zur Arzthaftung bei den giftigen Genspritzen wird das Behandlungszimmer vom Showroom des medizinisch-industriellen Komplexes zum Vollzugsort staatlich sanktionierter Medizinprodukte. Dies sollte jeder im Krankheitsfall wissen und ungefährlichere Aufenthaltsorte kennen.
Quelle der Erstveröffentlichung:
https://tkp.at/2025/10/20/staatlicher-freibrief-fuer-impfaerzte/
von Univ.-Doz.(Wien) Dr. med. Gerd Reuther
Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. Seit vorletzter Woche genießt auch die deutsche Ärzteschaft dieses Privileg für ihre Mitwirkung an der Genspritzen-Kampagne.
In einem Urteil stellte der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Ärzte bezüglich Gesundheitsschäden durch toxische Genspritzen keinerlei Haftung hätten, sondern lediglich einer hoheitlichen Pflicht nachgekommen wären. In vielen deutschen Arztpraxen dürften die Sektkorken geknallt haben. Impfporsches stehen jetzt juristisch abgesichert in den Garagen so mancher Impfärzte. Allerdings dürfte dem Berufsstand dieses Dankbarkeitsdekret noch sauer aufstoßen. Sind damit doch Arztpraxen ganz offiziell zu Filialen staatlicher Gesundheitsämter verkommen.
Spielt es keine Rolle mehr, ob ein Arzt eine staatlich gewünschte Körperverletzung unabhängig von deren Risiken befürwortet, gibt es keine persönliche Arzt-Patienten-Beziehung mehr. Der Staat tritt für den Patienten an die Stelle des Arztes als Vertragspartner. Ärzte schrumpfen zu Ausführungsorganen und können auch durch Apotheker, Krankenschwestern oder Laborgehilfen ersetzt werden. Fürstliche Honorare wie bei der vermeintlichen Covid-„Schutzimpfung“ muss der Staat gar nicht mehr ausloben.
Wer für sein Tun von der Haftung freigestellt wird, hat weder Entscheidungsfreiheit, noch Ermessensspielraum. Was politisch sanktioniert ist, muss vollzogen werden. Niemand muss mehr versprechen, dass eine Therapie „sicher und effektiv“ wäre. Gesundheitsrisiken hin oder her. Ein Aufklärungsgespräch hat ausgedient. Ob als Ausführender und Leistungsempfänger, Anbieter und Konsument, Täter und Opfer – alle sind lediglich Rädchen in der angebotsgetriebenen Medizinmaschinerie.
Damit landet eine Medizin, deren höchster Grundsatz der Schutz vor Krankheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit wäre, auf dem Müllhaufen der Geschichte. Medizin hat aber nur dann eine Berechtigung, wenn sie ein positives Nutzen/Risiko-Verhältnis im konkreten Einzelfall erwarten lässt und vom Betroffenen in freier Entscheidung auch gewünscht wird.
Eine ungebrochene Tradition
Genaugenommen hat der deutsche Bundesgerichtshof kein Neuland beschritten. Dem Ärztestand wurde bereits bei seiner Gründung vor etwa 800 Jahren ein Privileg straffreier Schädigung in die Wiege gelegt. Wer Kranke nach der offiziellen Lehre mit wiederholten Aderlässen bis zum Kreislaufversagen, Quecksilber, Antimon und Arsen kurieren sollte, der musste Gesundheitsschäden und Behandlungstote verursachen. Verfolgung durch Obrigkeiten und Kollegen drohte nur denjenigen, die sich diesen Anschlägen auf die Gesundheit verweigerten. [..]
Fazit
Nach einer kurzzeitigen Phase scheinbarer Selbständigkeit und Therapiefreiheit kehrt der ärztliche Berufsstand mit dem aktuellen Urteil wieder in den Kokon abhängiger Auftragsdienstleister zurück. Natürlich war auch vorher eine Arztpraxis mit Zulassung für die staatlich sanktionierten Krankenkassen nur eine Scheinselbständigkeit. Aber auf das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex konnte man sich schon berufen, wenn es um das Wohlergehen der Patienten geht, die sich einem Arzt anvertraut hatten.
Dies ist jetzt ganz offiziell aus und vorbei. Mit der elektronischen Patientenakte wurde das Arztzimmer zum öffentlichen Raum. Mit dem BGH-Urteil zur Arzthaftung bei den giftigen Genspritzen wird das Behandlungszimmer vom Showroom des medizinisch-industriellen Komplexes zum Vollzugsort staatlich sanktionierter Medizinprodukte. Dies sollte jeder im Krankheitsfall wissen und ungefährlichere Aufenthaltsorte kennen.
Quelle der Erstveröffentlichung:
https://tkp.at/2025/10/20/staatlicher-freibrief-fuer-impfaerzte/
tkp.at
Staatlicher Freibrief für Impfärzte
Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. Seit vorletzter Woche genießt auch die deutsche Ärzteschaft dieses Privileg für ihre [...]
Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
‼️‼️S.O.S. - Ärzte in Not‼️‼️
Weiterhin sitzt der Arzt Dr. Pschierer in Haft.
Mit unglaublicher Ungerechtigkeit werden weiter Aufrichtige Ärzte vernichtet. Einer nach dem anderen.
Dr.med. Pschierer als Vilsbiburg hatte sich an seinen Eid gehalten und sich für seine Patienten eingesetzt.
Jetzt sitzt er seit September in U-Haft.
Postanschrift:
📍 JVA Nürnberg
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, ZKG
Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
Was war passiert?
Am 12. September 2025 stürmten 24 Polizisten + 2 Staatsanwälte inkl. Forensiker die Praxis von Dr. Pschierer in Vilsbiburg.
Wieder geht es um angeblich falsche Gesundheitszeugnisse, diesmal sind es Masern-Impfnachweise, die er für 1.290 Kinder ausgestellt haben soll.
Der Arzt befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
§ 278 StGB – Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
§ 263 StGB – Abrechnungsbetrug (Sachschaden: ca. 20.000 €)
Dr. Pschierer war einer der wenigen, die auch in Corona-Zeiten noch ärztlich beraten und individuell aufgeklärt haben. Viele Eltern kamen von weit her – aus Vertrauen.
Unterstütze Dr. Pschierer – und die Ärzte im Widerstand durch eine Schenkung über den
Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Verwendungszweck: Schenkung für Dr. Pschierer
Verbreite diesen Fall, denn er ist einer von inzwischen über 1000 bertroffenen Ärzte, die der Willkür des weisungsgebundenen Regimes zum Opfer fallen.
Ich hoffe vor allem seine Patienten ihn unterstützen, denen er geholfen hat.
Danke für deine Unterstützung...
🍀Rolf Kron
🍀Ärzte stehen auf
🍀https://www.group-telegram.com/Rolf_Kron
Weiterhin sitzt der Arzt Dr. Pschierer in Haft.
Mit unglaublicher Ungerechtigkeit werden weiter Aufrichtige Ärzte vernichtet. Einer nach dem anderen.
Dr.med. Pschierer als Vilsbiburg hatte sich an seinen Eid gehalten und sich für seine Patienten eingesetzt.
Jetzt sitzt er seit September in U-Haft.
Postanschrift:
📍 JVA Nürnberg
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, ZKG
Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
Was war passiert?
Am 12. September 2025 stürmten 24 Polizisten + 2 Staatsanwälte inkl. Forensiker die Praxis von Dr. Pschierer in Vilsbiburg.
Wieder geht es um angeblich falsche Gesundheitszeugnisse, diesmal sind es Masern-Impfnachweise, die er für 1.290 Kinder ausgestellt haben soll.
Der Arzt befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
§ 278 StGB – Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
§ 263 StGB – Abrechnungsbetrug (Sachschaden: ca. 20.000 €)
Dr. Pschierer war einer der wenigen, die auch in Corona-Zeiten noch ärztlich beraten und individuell aufgeklärt haben. Viele Eltern kamen von weit her – aus Vertrauen.
Unterstütze Dr. Pschierer – und die Ärzte im Widerstand durch eine Schenkung über den
Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Verwendungszweck: Schenkung für Dr. Pschierer
Verbreite diesen Fall, denn er ist einer von inzwischen über 1000 bertroffenen Ärzte, die der Willkür des weisungsgebundenen Regimes zum Opfer fallen.
Ich hoffe vor allem seine Patienten ihn unterstützen, denen er geholfen hat.
Danke für deine Unterstützung...
🍀Rolf Kron
🍀Ärzte stehen auf
🍀https://www.group-telegram.com/Rolf_Kron
