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"Zwischen Hundematte und Hochverrat – das juristische Trauerspiel des Michael B.!

Man stelle sich vor, ein Mann erhebt sich im Frühjahr 2020 von seiner Stuttgarter Terrasse, blickt auf das pandemisch verödete Land und denkt sich: „Da läuft was schief.“, und zwar nicht nur epidemiologisch. Michael Ballweg, bis dahin IT-Unternehmer mit Hang zur Klartextkommunikation, gründet „Querdenken 711“. Eine Plattform, die das tat, was Artikel 8 GG eigentlich allen verheißt: Versammlungsfreiheit. Was dann folgt, ist – sagen wir: ein exemplarisches Kapitel deutscher Diskursentgiftung, allerdings im umgekehrten Aggregatzustand.

Denn während sich bundesweit Demonstranten formieren, marschiert gleichzeitig eine andere Kavallerie: die der Narrative. „Reichsbürgernähe!“, „Delegitimierer!“, „Verfassungsfeind!“ – die Begriffsgranaten fliegen tief und treffen zuverlässig. Dass Ballweg zur „verfassungsgebenden Versammlung“ aufrief, wurde prompt als staatszersetzend gedeutet. Die Idee, Bürger könnten sich außerhalb parteipolitischer Gewohnheitskorridore neu konstituieren wollen, klang offenbar zu sehr nach Rousseau und zu wenig nach RKI.

Und dann – Juni 2022. Ermittlungsbehörden greifen zu. Die Vorwürfe: versuchter Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung. Ein Satz, den man sonst aus den Ermittlungsakten internationaler Steuervermeidungsprofis kennt, trifft nun einen Mann, dessen Verfehlung sich – wie wir gleich sehen werden – in der buchhalterischen Fehlverbuchung eines Parfüms erschöpft.

Fast neun Monate Untersuchungshaft. Neun Monate für eine Anklage, die sich später als Fehlsystem herausstellen sollte. Denn während die Staatsanwaltschaft behauptet, Ballweg habe über eine Million Euro an Spenden eingesammelt und dabei mindestens 500.000 Euro in private Zwecke „umgeleitet“, kontert die Verteidigung mit einem Verlust von 80.000 Euro und einem buchhalterischen Bock namens „Hundematte zu 8,11 €“.

Der Prozess – ein Mammutakt von über 40 Verhandlungstagen, der im Sommer 2025 seinen Abschluss findet. Das mediale Interesse? Zunächst groß, dann zunehmend müde. Schließlich ist es schwer, Empörung zu monetarisieren, wenn die Rechnung am Ende lautet: 30 Tagessätze à 100 Euro. Wegen versäumter Steuererklärungen. Wegen Parfüm. Wegen Hundematte.

Die Bilanz: In 9.450 Fällen kein Betrug nachweisbar. Der Vorwurf kollabiert – juristisch wie narrativ. Was bleibt, sind zwei vollendete Steuerhinterziehungen, drei versuchte. Ein klassischer Fall von „shit happens“, wie es Thomas Fischer vielleicht nennen würde, wenn er nicht gerade beim Spiegel zur Vermeidung von Aufarbeitung rät.

Aber jetzt kommt’s: Ballweg wird entschädigt. Für neun Monate Inhaftierung. Für Hausdurchsuchungen. Für ein Ermittlungsverfahren, das sich, rückblickend betrachtet, als Paradebeispiel für ein kognitives Fiasko staatlicher Steuerung entpuppt. Kein Plan überlebte den ersten Feindkontakt – und der Feind war in diesem Fall: die Realität.

Was lernen wir daraus? Vielleicht dies: In einem Land, das seine Verfassungsverteidiger lieber in den Verfassungsschutzakten vermerkt als auf den Straßen, wird das Denken zum Risiko. Querdenken gar zur juristischen Selbstverstümmelung. Die Planungsdebakel, die wir erleben, sind nicht immer infrastruktureller Natur. Manche ereignen sich schlicht in den Köpfen derer, die Recht sprechen wollen, ohne Unrecht sehen zu dürfen.

Und so bleibt am Ende der Eindruck eines Staates, der nicht nur mit negationsresistenten Zielbeschreibungen hadert, sondern auch mit dem schlichten Umstand, dass ein Mensch unschuldig sein kann – selbst wenn er unbequem ist."
https://www.youtube.com/watch?v=tXcOK300Cvg



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"Zwischen Hundematte und Hochverrat – das juristische Trauerspiel des Michael B.!

Man stelle sich vor, ein Mann erhebt sich im Frühjahr 2020 von seiner Stuttgarter Terrasse, blickt auf das pandemisch verödete Land und denkt sich: „Da läuft was schief.“, und zwar nicht nur epidemiologisch. Michael Ballweg, bis dahin IT-Unternehmer mit Hang zur Klartextkommunikation, gründet „Querdenken 711“. Eine Plattform, die das tat, was Artikel 8 GG eigentlich allen verheißt: Versammlungsfreiheit. Was dann folgt, ist – sagen wir: ein exemplarisches Kapitel deutscher Diskursentgiftung, allerdings im umgekehrten Aggregatzustand.

Denn während sich bundesweit Demonstranten formieren, marschiert gleichzeitig eine andere Kavallerie: die der Narrative. „Reichsbürgernähe!“, „Delegitimierer!“, „Verfassungsfeind!“ – die Begriffsgranaten fliegen tief und treffen zuverlässig. Dass Ballweg zur „verfassungsgebenden Versammlung“ aufrief, wurde prompt als staatszersetzend gedeutet. Die Idee, Bürger könnten sich außerhalb parteipolitischer Gewohnheitskorridore neu konstituieren wollen, klang offenbar zu sehr nach Rousseau und zu wenig nach RKI.

Und dann – Juni 2022. Ermittlungsbehörden greifen zu. Die Vorwürfe: versuchter Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung. Ein Satz, den man sonst aus den Ermittlungsakten internationaler Steuervermeidungsprofis kennt, trifft nun einen Mann, dessen Verfehlung sich – wie wir gleich sehen werden – in der buchhalterischen Fehlverbuchung eines Parfüms erschöpft.

Fast neun Monate Untersuchungshaft. Neun Monate für eine Anklage, die sich später als Fehlsystem herausstellen sollte. Denn während die Staatsanwaltschaft behauptet, Ballweg habe über eine Million Euro an Spenden eingesammelt und dabei mindestens 500.000 Euro in private Zwecke „umgeleitet“, kontert die Verteidigung mit einem Verlust von 80.000 Euro und einem buchhalterischen Bock namens „Hundematte zu 8,11 €“.

Der Prozess – ein Mammutakt von über 40 Verhandlungstagen, der im Sommer 2025 seinen Abschluss findet. Das mediale Interesse? Zunächst groß, dann zunehmend müde. Schließlich ist es schwer, Empörung zu monetarisieren, wenn die Rechnung am Ende lautet: 30 Tagessätze à 100 Euro. Wegen versäumter Steuererklärungen. Wegen Parfüm. Wegen Hundematte.

Die Bilanz: In 9.450 Fällen kein Betrug nachweisbar. Der Vorwurf kollabiert – juristisch wie narrativ. Was bleibt, sind zwei vollendete Steuerhinterziehungen, drei versuchte. Ein klassischer Fall von „shit happens“, wie es Thomas Fischer vielleicht nennen würde, wenn er nicht gerade beim Spiegel zur Vermeidung von Aufarbeitung rät.

Aber jetzt kommt’s: Ballweg wird entschädigt. Für neun Monate Inhaftierung. Für Hausdurchsuchungen. Für ein Ermittlungsverfahren, das sich, rückblickend betrachtet, als Paradebeispiel für ein kognitives Fiasko staatlicher Steuerung entpuppt. Kein Plan überlebte den ersten Feindkontakt – und der Feind war in diesem Fall: die Realität.

Was lernen wir daraus? Vielleicht dies: In einem Land, das seine Verfassungsverteidiger lieber in den Verfassungsschutzakten vermerkt als auf den Straßen, wird das Denken zum Risiko. Querdenken gar zur juristischen Selbstverstümmelung. Die Planungsdebakel, die wir erleben, sind nicht immer infrastruktureller Natur. Manche ereignen sich schlicht in den Köpfen derer, die Recht sprechen wollen, ohne Unrecht sehen zu dürfen.

Und so bleibt am Ende der Eindruck eines Staates, der nicht nur mit negationsresistenten Zielbeschreibungen hadert, sondern auch mit dem schlichten Umstand, dass ein Mensch unschuldig sein kann – selbst wenn er unbequem ist."
https://www.youtube.com/watch?v=tXcOK300Cvg

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