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​​Ein 17-jähriger Islamist aus Elmshorn plante, im Namen seiner Ideologie „Ungläubige“ zu töten. Die Tatmotivation war eindeutig religiös-extremistisch, die Anschlagsvorbereitung weit fortgeschritten – und doch bleibt der Weg ins Gefängnis diesem Täter versperrt. Stattdessen entschied das Landgericht Itzehoe, den Jugendlichen für zwei Jahre in eine sozialpädagogische Wohngruppe zu überstellen. Dort soll er mit Anti-Aggressionstraining und Beratung seine Gefährlichkeit abbauen – obwohl er nachweislich bereit war, für seine fanatische Weltsicht Menschen zu ermorden.

Was hier geschieht, ist nicht bloß eine Farce der Justiz, sondern Ausdruck eines gefährlichen staatlichen Selbstbetrugs. Unter dem Deckmantel des Jugendstrafrechts wird ein ideologisch gefestigter, potenziell tödlicher Feind unserer freiheitlichen Gesellschaft zum „pädagogischen Fall“ erklärt. Ein Jugendlicher, der keine Reue zeigt, sondern laut Anklage in radikaler Überzeugung handelte, wird nun mit psychologischer Fürsorge und sozialer Inklusion bedacht – während seine geplanten Opfer nicht einmal ein Gesicht bekommen.

Was sagt das über den Zustand unseres Rechtsstaates aus, wenn der Wille zur Gewalt, motiviert aus einem archaisch-totalitären Weltbild, nicht mit der gebotenen Härte geahndet wird? Wenn Mordabsicht gegen „Ungläubige“ mit einer WG belohnt wird, sendet das ein verheerendes Signal: an Islamisten, an potenzielle Nachahmer und nicht zuletzt an die Bevölkerung, die den Schutz ihrer Sicherheit zunehmend als nachrangig behandelt sehen muss.

Ein Staat, der seine Werte nicht entschlossen verteidigt, verliert sie. Wer die freiheitliche Ordnung angreift, hat Anspruch auf Recht – aber nicht auf Nachsicht. Wer Terror will, darf keine Therapiesitzung bekommen. Wenn wir solche Urteile akzeptieren, öffnen wir Tür und Tor für die nächste Eskalationsstufe. Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats beginnt nicht an der Grenze des Strafmaßes – sie beginnt mit der Klarheit moralischer Unterscheidung. Wer „Ungläubige“ töten will, gehört nicht in eine Wohngruppe, sondern hinter Gitter.
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​​Ein 17-jähriger Islamist aus Elmshorn plante, im Namen seiner Ideologie „Ungläubige“ zu töten. Die Tatmotivation war eindeutig religiös-extremistisch, die Anschlagsvorbereitung weit fortgeschritten – und doch bleibt der Weg ins Gefängnis diesem Täter versperrt. Stattdessen entschied das Landgericht Itzehoe, den Jugendlichen für zwei Jahre in eine sozialpädagogische Wohngruppe zu überstellen. Dort soll er mit Anti-Aggressionstraining und Beratung seine Gefährlichkeit abbauen – obwohl er nachweislich bereit war, für seine fanatische Weltsicht Menschen zu ermorden.

Was hier geschieht, ist nicht bloß eine Farce der Justiz, sondern Ausdruck eines gefährlichen staatlichen Selbstbetrugs. Unter dem Deckmantel des Jugendstrafrechts wird ein ideologisch gefestigter, potenziell tödlicher Feind unserer freiheitlichen Gesellschaft zum „pädagogischen Fall“ erklärt. Ein Jugendlicher, der keine Reue zeigt, sondern laut Anklage in radikaler Überzeugung handelte, wird nun mit psychologischer Fürsorge und sozialer Inklusion bedacht – während seine geplanten Opfer nicht einmal ein Gesicht bekommen.

Was sagt das über den Zustand unseres Rechtsstaates aus, wenn der Wille zur Gewalt, motiviert aus einem archaisch-totalitären Weltbild, nicht mit der gebotenen Härte geahndet wird? Wenn Mordabsicht gegen „Ungläubige“ mit einer WG belohnt wird, sendet das ein verheerendes Signal: an Islamisten, an potenzielle Nachahmer und nicht zuletzt an die Bevölkerung, die den Schutz ihrer Sicherheit zunehmend als nachrangig behandelt sehen muss.

Ein Staat, der seine Werte nicht entschlossen verteidigt, verliert sie. Wer die freiheitliche Ordnung angreift, hat Anspruch auf Recht – aber nicht auf Nachsicht. Wer Terror will, darf keine Therapiesitzung bekommen. Wenn wir solche Urteile akzeptieren, öffnen wir Tür und Tor für die nächste Eskalationsstufe. Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats beginnt nicht an der Grenze des Strafmaßes – sie beginnt mit der Klarheit moralischer Unterscheidung. Wer „Ungläubige“ töten will, gehört nicht in eine Wohngruppe, sondern hinter Gitter.

BY Kerstin Przygodda, MdB




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That hurt tech stocks. For the past few weeks, the 10-year yield has traded between 1.72% and 2%, as traders moved into the bond for safety when Russia headlines were ugly—and out of it when headlines improved. Now, the yield is touching its pandemic-era high. If the yield breaks above that level, that could signal that it’s on a sustainable path higher. Higher long-dated bond yields make future profits less valuable—and many tech companies are valued on the basis of profits forecast for many years in the future. Perpetrators of such fraud use various marketing techniques to attract subscribers on their social media channels. "There are several million Russians who can lift their head up from propaganda and try to look for other sources, and I'd say that most look for it on Telegram," he said. Two days after Russia invaded Ukraine, an account on the Telegram messaging platform posing as President Volodymyr Zelenskiy urged his armed forces to surrender. "The result is on this photo: fiery 'greetings' to the invaders," the Security Service of Ukraine wrote alongside a photo showing several military vehicles among plumes of black smoke.
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