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Am Dienstag, 5. Dezember, geht es wieder los:
Amtsgericht Freiburg, 13.30 Uhr,
Sitzungssaal XI
Es geht um den Anlauf zu einem Gottesdienst im Park und einen seelsorgerischen Einsatz am 19. Dezember 2020 in Freiburg.
Aus dem Gottesdienst-Anlauf im Park und meinem Megaphon-Einsatz unten an einer Polizeisperre konstruieren sie die "Leitung einer verbotenen Versammlung".
Für eine ursprünglich geplante Großdemo in Weil am Rhein gleichentags war ich für eine Predigt angefragt worden. Nach deren Verbot bin dann mit nach Freiburg an eine andere Demo gewandert.
Die wurde sehr kurzfristig ebenfalls untersagt, und so zogen wir miteinander durch Stadt und Parks ....
Die Sache war bereits vor dem LG und geht jetzt zurück ans Amtsgericht, Richterin Bucher.
Ähnlich wie bei Rastatt geht es um Versammlungsrecht contra Religionsfreiheit.
🔔 –> Zuschauer wie Fürbitter sind herzlich willkommen! 🔔
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Aus dem Gottesdienst-Anlauf im Park und meinem Megaphon-Einsatz unten an einer Polizeisperre konstruieren sie die "Leitung einer verbotenen Versammlung".
Für eine ursprünglich geplante Großdemo in Weil am Rhein gleichentags war ich für eine Predigt angefragt worden. Nach deren Verbot bin dann mit nach Freiburg an eine andere Demo gewandert.
Die wurde sehr kurzfristig ebenfalls untersagt, und so zogen wir miteinander durch Stadt und Parks ....
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Aus dem Gottesdienst-Anlauf im Park und meinem Megaphon-Einsatz unten an einer Polizeisperre konstruieren sie die "Leitung einer verbotenen Versammlung".
Für eine ursprünglich geplante Großdemo in Weil am Rhein gleichentags war ich für eine Predigt angefragt worden. Nach deren Verbot bin dann mit nach Freiburg an eine andere Demo gewandert.
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BY Lothar Mack – Stimme & Wort


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