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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“

BY AfD im EU-Parlament


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Anastasia Vlasova/Getty Images And while money initially moved into stocks in the morning, capital moved out of safe-haven assets. The price of the 10-year Treasury note fell Friday, sending its yield up to 2% from a March closing low of 1.73%. Meanwhile, a completely redesigned attachment menu appears when sending multiple photos or vides. Users can tap "X selected" (X being the number of items) at the top of the panel to preview how the album will look in the chat when it's sent, as well as rearrange or remove selected media. Telegram boasts 500 million users, who share information individually and in groups in relative security. But Telegram's use as a one-way broadcast channel — which followers can join but not reply to — means content from inauthentic accounts can easily reach large, captive and eager audiences. Crude oil prices edged higher after tumbling on Thursday, when U.S. West Texas intermediate slid back below $110 per barrel after topping as much as $130 a barrel in recent sessions. Still, gas prices at the pump rose to fresh highs.
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