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GESICHERT VERFASSUNGSFEINDLICH....
... und daher als Bundesverfassungsrichterin untragbar: Prof. Dr. Frauke Broisus-Gersdorf
Teil 1

Liebe Community,

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Sozialrecht an der Universität Potsdam, ist als Kandidatin für einen Posten als Richterin am Bundesverfassungsgericht im Gespräch.

Bis heute ist auf ihrer Lehrstuhl-Homepage eine zweiseitige Stellungnahme abrufbar, die sie zusammen mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, zu einer möglichen allgemeinen COVID-19-Impfpflicht verfasst hat - offenbar zu einer Zeit, als eine solche Pflicht noch ernsthaft zur Debatte stand
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf (im Folgenden: die Autoren) halten eine solche allgemeine Impfpflicht für verfassungsrechtlich zulässig, möglicherweise sogar für geboten.

In aller Deutlichkeit: Selten habe ich auf zwei DIN A4-Seiten so viel Unfug gelesen.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, um die Geimpften vor einer Ansteckung durch Ungeimpfte zu schützen. Dabei wird offen eingeräumt, dass die Corona-Spritze ihren Empfänger nicht vor Infektionen und schweren Verläufen schützt.

Dann aber fragt sich: Wenn schon die eigene Impfung ihren Empfänger nicht schützt - wie soll ihn dann die Impfung anderer schützen? Und haben die beiden Autoren mittlerweile den Brief der EMA an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff vom 18.10.2023 zur Kenntnis genommen, in dem ausdrücklich klargestellt ist, dass die COVID-Injektionen gar nicht zum Zwecke des Fremdschutzes zugelassen waren? Dass die Spritzen im Rahmen der klinischen Prüfung gar nicht auf Fremdschutz untersucht würden, konnte man übrigens von Anfang an den öffentlich einsehbaren Zulassungsunterlagen (sog. Public Assessment Reports der Humanarzneimittelkommission der EMA) entnehmen.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern gelte. Haben sich die beiden Autoren einmal das tatsächliche Leistungsgeschehen in den deutschen Kliniken in der Corona-Zeit angeschaut (Belege dazu finden sich in meinem öffentlich abrufbaren Schriftsatz für die Sängerin Julia Neigel im Rahmen ihrer Kulturlockdown-Klage vor dem OVG Bautzen)? Und haben sie einmal darüber nachgedacht, wie es sein konnte, dass mitten in der schlimmsten Atemwegs.Killerviruspandemie aller Zeiten Kliniken geschlossen und Intensivbetten abgebaut wurden?

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es einen neuen Lockdown zu verhindern gelte. Das fußt auf der Prämisse, dass die Corona-Maßnahmen zwingend notwendig waren, um das Virus in den Griff zu bekommen. Haben sich die beiden Autoren mittlerweile mit dem Bericht der Sachverständigenkommission auseinandergesetzt, die auf der Basis des § 5 Abs. 9 IfSG eingesetzt wurde und am 30.6.2022 einen Bericht vorgelegt hat, der gerade an diesem Punkt durchaus Zweifel anmeldete?

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil durch eine zu geringe Impfquote gefährliche neue Virus-Varianten entstehen könnten. Offenbar glauben die beiden Autoren, man könne die gesamte Evolutionsgeschichte eines Virus durch flächendeckende Impfungen stoppen und das Virus eliminieren. Von Immun-Escape-Varianten, die gerade deshalb entstehen, weil das Virus durch Impfungen unter Anpassungsdruck gesetzt wird, scheinen die beiden Autoren noch nie etwas gehört zu haben.
(weiter 👇 Teil 2)
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Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungs- und Sozialrecht an der Universität Potsdam, ist als Kandidatin für einen Posten als Richterin am Bundesverfassungsgericht im Gespräch.

Bis heute ist auf ihrer Lehrstuhl-Homepage eine zweiseitige Stellungnahme abrufbar, die sie zusammen mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, zu einer möglichen allgemeinen COVID-19-Impfpflicht verfasst hat - offenbar zu einer Zeit, als eine solche Pflicht noch ernsthaft zur Debatte stand
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf (im Folgenden: die Autoren) halten eine solche allgemeine Impfpflicht für verfassungsrechtlich zulässig, möglicherweise sogar für geboten.

In aller Deutlichkeit: Selten habe ich auf zwei DIN A4-Seiten so viel Unfug gelesen.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, um die Geimpften vor einer Ansteckung durch Ungeimpfte zu schützen. Dabei wird offen eingeräumt, dass die Corona-Spritze ihren Empfänger nicht vor Infektionen und schweren Verläufen schützt.

Dann aber fragt sich: Wenn schon die eigene Impfung ihren Empfänger nicht schützt - wie soll ihn dann die Impfung anderer schützen? Und haben die beiden Autoren mittlerweile den Brief der EMA an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff vom 18.10.2023 zur Kenntnis genommen, in dem ausdrücklich klargestellt ist, dass die COVID-Injektionen gar nicht zum Zwecke des Fremdschutzes zugelassen waren? Dass die Spritzen im Rahmen der klinischen Prüfung gar nicht auf Fremdschutz untersucht würden, konnte man übrigens von Anfang an den öffentlich einsehbaren Zulassungsunterlagen (sog. Public Assessment Reports der Humanarzneimittelkommission der EMA) entnehmen.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern gelte. Haben sich die beiden Autoren einmal das tatsächliche Leistungsgeschehen in den deutschen Kliniken in der Corona-Zeit angeschaut (Belege dazu finden sich in meinem öffentlich abrufbaren Schriftsatz für die Sängerin Julia Neigel im Rahmen ihrer Kulturlockdown-Klage vor dem OVG Bautzen)? Und haben sie einmal darüber nachgedacht, wie es sein konnte, dass mitten in der schlimmsten Atemwegs.Killerviruspandemie aller Zeiten Kliniken geschlossen und Intensivbetten abgebaut wurden?

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil es einen neuen Lockdown zu verhindern gelte. Das fußt auf der Prämisse, dass die Corona-Maßnahmen zwingend notwendig waren, um das Virus in den Griff zu bekommen. Haben sich die beiden Autoren mittlerweile mit dem Bericht der Sachverständigenkommission auseinandergesetzt, die auf der Basis des § 5 Abs. 9 IfSG eingesetzt wurde und am 30.6.2022 einen Bericht vorgelegt hat, der gerade an diesem Punkt durchaus Zweifel anmeldete?

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht soll zulässig sein, weil durch eine zu geringe Impfquote gefährliche neue Virus-Varianten entstehen könnten. Offenbar glauben die beiden Autoren, man könne die gesamte Evolutionsgeschichte eines Virus durch flächendeckende Impfungen stoppen und das Virus eliminieren. Von Immun-Escape-Varianten, die gerade deshalb entstehen, weil das Virus durch Impfungen unter Anpassungsdruck gesetzt wird, scheinen die beiden Autoren noch nie etwas gehört zu haben.
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BY Oliver Janich & Team


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In the past, it was noticed that through bulk SMSes, investors were induced to invest in or purchase the stocks of certain listed companies. That hurt tech stocks. For the past few weeks, the 10-year yield has traded between 1.72% and 2%, as traders moved into the bond for safety when Russia headlines were ugly—and out of it when headlines improved. Now, the yield is touching its pandemic-era high. If the yield breaks above that level, that could signal that it’s on a sustainable path higher. Higher long-dated bond yields make future profits less valuable—and many tech companies are valued on the basis of profits forecast for many years in the future. Following this, Sebi, in an order passed in January 2022, established that the administrators of a Telegram channel having a large subscriber base enticed the subscribers to act upon recommendations that were circulated by those administrators on the channel, leading to significant price and volume impact in various scrips. In 2014, Pavel Durov fled the country after allies of the Kremlin took control of the social networking site most know just as VK. Russia's intelligence agency had asked Durov to turn over the data of anti-Kremlin protesters. Durov refused to do so. Despite Telegram's origins, its approach to users' security has privacy advocates worried.
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