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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“

BY AfD im EU-Parlament


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Ukrainian forces successfully attacked Russian vehicles in the capital city of Kyiv thanks to a public tip made through the encrypted messaging app Telegram, Ukraine's top law-enforcement agency said on Tuesday. At the start of 2018, the company attempted to launch an Initial Coin Offering (ICO) which would enable it to enable payments (and earn the cash that comes from doing so). The initial signals were promising, especially given Telegram’s user base is already fairly crypto-savvy. It raised an initial tranche of cash – worth more than a billion dollars – to help develop the coin before opening sales to the public. Unfortunately, third-party sales of coins bought in those initial fundraising rounds raised the ire of the SEC, which brought the hammer down on the whole operation. In 2020, officials ordered Telegram to pay a fine of $18.5 million and hand back much of the cash that it had raised. Some people used the platform to organize ahead of the storming of the U.S. Capitol in January 2021, and last month Senator Mark Warner sent a letter to Durov urging him to curb Russian information operations on Telegram. "He has to start being more proactive and to find a real solution to this situation, not stay in standby without interfering. It's a very irresponsible position from the owner of Telegram," she said.
from cn


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