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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“

BY AfD im EU-Parlament


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For example, WhatsApp restricted the number of times a user could forward something, and developed automated systems that detect and flag objectionable content. Overall, extreme levels of fear in the market seems to have morphed into something more resembling concern. For example, the Cboe Volatility Index fell from its 2022 peak of 36, which it hit Monday, to around 30 on Friday, a sign of easing tensions. Meanwhile, while the price of WTI crude oil slipped from Sunday’s multiyear high $130 of barrel to $109 a pop. Markets have been expecting heavy restrictions on Russian oil, some of which the U.S. has already imposed, and that would reduce the global supply and bring about even more burdensome inflation. Oh no. There’s a certain degree of myth-making around what exactly went on, so take everything that follows lightly. Telegram was originally launched as a side project by the Durov brothers, with Nikolai handling the coding and Pavel as CEO, while both were at VK. Telegram was co-founded by Pavel and Nikolai Durov, the brothers who had previously created VKontakte. VK is Russia’s equivalent of Facebook, a social network used for public and private messaging, audio and video sharing as well as online gaming. In January, SimpleWeb reported that VK was Russia’s fourth most-visited website, after Yandex, YouTube and Google’s Russian-language homepage. In 2016, Forbes’ Michael Solomon described Pavel Durov (pictured, below) as the “Mark Zuckerberg of Russia.” Following this, Sebi, in an order passed in January 2022, established that the administrators of a Telegram channel having a large subscriber base enticed the subscribers to act upon recommendations that were circulated by those administrators on the channel, leading to significant price and volume impact in various scrips.
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