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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“
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+++ Aufhebung des Compact-Verbots: Ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit! +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Vereinsverbot gegen die Compact-Magazin GmbH aufgehoben, das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 unter dem Vorwurf vermeintlich verfassungsfeindlicher Zielsetzungen erlassen wurde. Dazu erklärt die Abgeordnete der ESN-Fraktion und Vollmitglied im LIBE-Komitee, Mary Khan:

„Die Konstruktion angeblich verfassungsfeindlicher Bestrebungen gegen ein publizistisches Medium, das – unabhängig von seiner inhaltlichen Ausrichtung – im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit agiert, überschritt eine rechtsstaatliche Grenze, die in einer westlichen Demokratie nicht hätte überschritten werden dürfen. Diese von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser losgetretene politische Instrumentalisierung staatlicher Institutionen zum Zwecke der Disziplinierung nichtlinker Medienakteure hat daher heute zu Recht eine gnadenlose Abfuhr vom Bundesverwaltungsgericht erteilt bekommen.

Gerade auf europäischer Ebene, wo Bestrebungen zur Einschränkung sogenannter Desinformation und zur Kontrolle alternativer Medien zunehmen, kommt diesem Urteil auch eine internationale Bedeutung zu. Es stärkt jene Kräfte im Europäischen Parlament, die sich mit Nachdruck gegen den Ausbau einer zentralisierten Zensur- und Überwachungsstruktur wenden. Meinungsvielfalt ist kein zu kontrollierendes Risiko, sondern das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Die heutige Entscheidung sollte Brüssel ein klares Signal sein, dass Zensur und Medienregulierung nicht zum Vehikel ideologischer Gleichschaltung werden dürfen.“

Dazu ergänzt der Organisator der "Konferenz der Freien Medien im Bundestag" und ebenfalls Abgeordneter der ESN-Fraktion, Petr Bystron:

„Eigentlich müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Medien in Deutschland nicht verboten werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Hausdurchsuchungen in der Compact-Redaktion und der Versuch der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Medium zu verbieten, markierten einen unrühmlichen Tiefpunkt beim Missbrauch staatlicher Institutionen zur Unterdrückung der Opposition in Deutschland.

Jetzt ist es an der Zeit, diesen Missbrauch sowie das den Opfern angetane Unrecht aufzuarbeiten: Faeser und ihre Helfershelfer gehören wegen Amtsmissbrauchs und Delegitimierung des Staates – unter Prüfung aller rechtsstaatlichen Mittel – zur Verantwortung gezogen.“

BY AfD im EU-Parlament


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Ukrainian President Volodymyr Zelensky said in a video message on Tuesday that Ukrainian forces "destroy the invaders wherever we can." In the United States, Telegram's lower public profile has helped it mostly avoid high level scrutiny from Congress, but it has not gone unnoticed. In this regard, Sebi collaborated with the Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) to reduce the vulnerability of the securities market to manipulation through misuse of mass communication medium like bulk SMS. The Dow Jones Industrial Average fell 230 points, or 0.7%. Meanwhile, the S&P 500 and the Nasdaq Composite dropped 1.3% and 2.2%, respectively. All three indexes began the day with gains before selling off.
from hk


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