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GEHEIMNISVERRAT BEI STAATSANWÄLTEN: ZWEIERLEI MASS IN DER JUSTIZ

Liebe Community,

Die "Junge Freiheit" berichtete am 14.5.2025, dass gegen die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die in der Cukm-Ex.Affäre ermittelte und daf+ür reichlich wenig Unterstützung aus der Politik bekam (warum wohl?), jetzt ihrerseits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/ein-zeuge-packt-aus-cum-ex-chefaufklaererin-ermittlungen/

Es soll angeblich der Anfangsverdacht des Geheimnisverrats (§ 353b StGB) bestehen. Im Raum steht der folgende Vorwurf (Zitat aus dem vorstehend verlinkten Artikel):

"Hintergrund des Verfahrens sind die Aussagen des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck, gegen den ein Prozess wegen Steuerhinterziehung läuft. Demnach soll Brorhilker im März 2021 Interna der Staatsanwaltschaft Köln bei einem persönlichen Treffen an seinen damaligen Anwalt weitergegeben haben. Darin stünden Informationen zu einer geplanten Razzia bei den Hamburger Finanzbehörden, die wenige Tage nach dem Treffen an die Süddeutsche Zeitung gelangt seien und dort veröffentlicht wurden."

Der Ermittlungseifer deutscher Staatsanwälte beim Verrat von Dienstgeheimnissen wirkt auffällig motiviert, wenn er sich gegen Personen richtet, die dem politischen Establishment gefährlich werden können oder konnten.

Im krassen Gegensatz dazu steht die Tatsache, dass im Prinz-Reuß-Prozess mehrfach Ermittlungsakten in die Hände von Journalisten vor allem des ÖRR gelangt sind, und zwar in mindestens einem Fall nachweislich dadurch, dass Ermittler vertrauliche Interna direkt gegenüber den Journalisten ausgeplaudert haben (siehe die ARD-"Dokumentation" vom 5.12.2023 über das angebliche "Schattenreich der Reichsbürger"). Die Verletzung des Dienstgeheimnisses liegt hier auf der Hand und ist liquide beweisbar. Ermittlungen gegen die redseligen Beamten? Fehlanzeige!

Das Vertrauen der Menschen in die Justiz nimmt durch solche Doppelmoral erheblichen Schaden.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab



group-telegram.com/dw_ueberlingen_info/20314
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GEHEIMNISVERRAT BEI STAATSANWÄLTEN: ZWEIERLEI MASS IN DER JUSTIZ

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Die "Junge Freiheit" berichtete am 14.5.2025, dass gegen die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die in der Cukm-Ex.Affäre ermittelte und daf+ür reichlich wenig Unterstützung aus der Politik bekam (warum wohl?), jetzt ihrerseits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/ein-zeuge-packt-aus-cum-ex-chefaufklaererin-ermittlungen/

Es soll angeblich der Anfangsverdacht des Geheimnisverrats (§ 353b StGB) bestehen. Im Raum steht der folgende Vorwurf (Zitat aus dem vorstehend verlinkten Artikel):

"Hintergrund des Verfahrens sind die Aussagen des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck, gegen den ein Prozess wegen Steuerhinterziehung läuft. Demnach soll Brorhilker im März 2021 Interna der Staatsanwaltschaft Köln bei einem persönlichen Treffen an seinen damaligen Anwalt weitergegeben haben. Darin stünden Informationen zu einer geplanten Razzia bei den Hamburger Finanzbehörden, die wenige Tage nach dem Treffen an die Süddeutsche Zeitung gelangt seien und dort veröffentlicht wurden."

Der Ermittlungseifer deutscher Staatsanwälte beim Verrat von Dienstgeheimnissen wirkt auffällig motiviert, wenn er sich gegen Personen richtet, die dem politischen Establishment gefährlich werden können oder konnten.

Im krassen Gegensatz dazu steht die Tatsache, dass im Prinz-Reuß-Prozess mehrfach Ermittlungsakten in die Hände von Journalisten vor allem des ÖRR gelangt sind, und zwar in mindestens einem Fall nachweislich dadurch, dass Ermittler vertrauliche Interna direkt gegenüber den Journalisten ausgeplaudert haben (siehe die ARD-"Dokumentation" vom 5.12.2023 über das angebliche "Schattenreich der Reichsbürger"). Die Verletzung des Dienstgeheimnisses liegt hier auf der Hand und ist liquide beweisbar. Ermittlungen gegen die redseligen Beamten? Fehlanzeige!

Das Vertrauen der Menschen in die Justiz nimmt durch solche Doppelmoral erheblichen Schaden.

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