group-telegram.com/Grundrechte_Wahren/5381
Last Update:
Abermals sei auf Seite 5 der ersten Rubrik hingewiesen (https://www.emfhazard.net/health/numerous-studies-show-emf-health-effects/5/).
Für magnetische Wechselfelder erinnert der Abschnitt "Danger level of ELF-EMFs" exemplarisch an einige Studien, die negative Effekte etwa ab 0,1 µT (= 100 nT) fanden (vereinzelt auch etwas darunter).
Verglichen werden diese Werte mit solchen, die in der zivilisatorischen Umgebung vorkommen und nicht selten höher liegen. Natürlich muss man hier differenzieren, ob es z.B. um dauerhafte Exposition im Wohnbereich geht, oder um ein Gerät, das man nur sehr kurz benutzt.
Zum Vergleich: Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und der WHO: 100 µT (= 100.000 nT).
(Quelle: z.B. http://maes.de/09%20EMF/maes.de%20EMF%20GRENZWERTE%20EFFEKTE%20NF.PDF).
Ein Kommentar der Sinnhaftigkeit dieses Grenzwerts erübrigt sich.
Für Hochfrequenz sieht es ähnlich aus: Die Liste im Abschnitt "Dangerous Levels of RF-EMFs" nennt einige Studienergebnisse mit negativen Effekten zwischen 0,2 und 0,0007 µW/cm^2 = 2000 bis 7 µW/m^2 (Mikrowatt pro Quadratzentimeter bzw. Quadratmeter).
Dies wird verglichen mit Werten, die z.B. in der Nähe von Sendetürmen vorkommen können und den unteren der genannten Werte sehr deutlich überschreiten (den oberen manchmal auch).
Vergleich: Bei einem Handytelefonat kommt man auf über 100.000.000 µW/m^2. Für dauerhafte Belastungen liegen die offiziellen Grenzwerte je nach Funkart zwischen 2 Mio. und 10 Mio. µW/m^2. (Quelle: http://maes.de/05%20SENDER/maes.de%20SENDER%20GRENZWERTE%20EFFEKTE%20HF.PDF).
Ein ähnlicher Vergleich folgt für den sog. SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate) im Abschnitt "Specific Absorption Rate (SAR)".
Im Unterabschnitt "Dangerous Level (Whole-Body Aberage SAR)" [sic!; gemeint ist natürlich "average" statt "aberage"] werden exemplarisch Studien genannt, die negative Effekte zwischen 0,048 und 0,00005 W/kg fanden. Zum Vergleich liegt der SAR-Wert von Handys grob zwischen 0,2 und 1,5 W/kg.
Teil 1 I Teil 2 I Teil 3
BY Grundrechte-wahren Info-Kanal
Warning: Undefined variable $i in /var/www/group-telegram/post.php on line 260
Share with your friend now:
group-telegram.com/Grundrechte_Wahren/5381