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Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des LKA Sachsen

Aufrgund der im Interview u.a. in der LVZ am 14. Juli 2025 von Hr. Kuhne getätigten Aussagen äußern wir Bedenken hinsichtlich der fachlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte und bitten nun in einem am 15.07.25 abgesendet offenen Brief um eine öffentliche Stellungnahme zu mehreren Punkten:


1. Einschätzung Ungarns:
Hr. Kuhne äußert Zweifel an der Einstufung Ungarns als autokratisches System, was im Widerspruch zu den Feststellungen internationaler Institutionen steht, die Rechtsstaatsdefizite in Ungarn dokumentieren.
Uns stellt sich die Frage, wie Hr. Kuhne zu dieser Einschätzung gelangt, insbesondere in seiner Rolle als leitender Beamter, welcher zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.


2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Es wird behauptet, die Entscheidung des Gerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden, was den klaren Wortlaut des Beschlusses, „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“, infrage stellt, der die Auslieferung aufgrund drohender Verletzung von Menschenrechten als problematisch einstuft.
Wir bitten um Klarstellung, welcher Aspekt des Beschlusses seiner Meinung nach „verkürzt“ dargestellt wurde.


3. Beweislage und Täter-Opfer-Umkehr:
Kuhnes Äußerung von einer „klaren Beweislage“ und "Täter-Opfer-Umkehr" können unserer Meinung nach als Vorverurteilung interpretiert werden und untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.


4. Effektiver Rechtsschutz:
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Betroffene keine Möglichkeit hatte, den Auslieferungsbeschluss gerichtlich überprüfen zu lassen, was gegen die Rechtsweggarantie verstößt.
Wir fragen uns, ob es in Sachsen üblich ist, Auslieferungen vor Abschluss der gerichtlichen Überprüfung durchzuführen, und wie die Wahrung von Verfassungsgrundsätzen sichergestellt wird.


5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns:
Generell bestehen Zweifel, ob Hr. Kuhnes Haltung mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinstimmt.
Falls die Interpretation der Aussagen falsch ist bitten wir um Aufklärung.

Die ungekürzte Fassung unseres Briefes findet ihr unter:
https://us/platznehmen.com.de/2025/07/15/offener-brief



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Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des LKA Sachsen

Aufrgund der im Interview u.a. in der LVZ am 14. Juli 2025 von Hr. Kuhne getätigten Aussagen äußern wir Bedenken hinsichtlich der fachlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte und bitten nun in einem am 15.07.25 abgesendet offenen Brief um eine öffentliche Stellungnahme zu mehreren Punkten:


1. Einschätzung Ungarns:
Hr. Kuhne äußert Zweifel an der Einstufung Ungarns als autokratisches System, was im Widerspruch zu den Feststellungen internationaler Institutionen steht, die Rechtsstaatsdefizite in Ungarn dokumentieren.
Uns stellt sich die Frage, wie Hr. Kuhne zu dieser Einschätzung gelangt, insbesondere in seiner Rolle als leitender Beamter, welcher zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.


2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Es wird behauptet, die Entscheidung des Gerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden, was den klaren Wortlaut des Beschlusses, „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“, infrage stellt, der die Auslieferung aufgrund drohender Verletzung von Menschenrechten als problematisch einstuft.
Wir bitten um Klarstellung, welcher Aspekt des Beschlusses seiner Meinung nach „verkürzt“ dargestellt wurde.


3. Beweislage und Täter-Opfer-Umkehr:
Kuhnes Äußerung von einer „klaren Beweislage“ und "Täter-Opfer-Umkehr" können unserer Meinung nach als Vorverurteilung interpretiert werden und untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.


4. Effektiver Rechtsschutz:
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Betroffene keine Möglichkeit hatte, den Auslieferungsbeschluss gerichtlich überprüfen zu lassen, was gegen die Rechtsweggarantie verstößt.
Wir fragen uns, ob es in Sachsen üblich ist, Auslieferungen vor Abschluss der gerichtlichen Überprüfung durchzuführen, und wie die Wahrung von Verfassungsgrundsätzen sichergestellt wird.


5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns:
Generell bestehen Zweifel, ob Hr. Kuhnes Haltung mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinstimmt.
Falls die Interpretation der Aussagen falsch ist bitten wir um Aufklärung.

Die ungekürzte Fassung unseres Briefes findet ihr unter:
https://us/platznehmen.com.de/2025/07/15/offener-brief

BY Leipzig nimmt Platz


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Additionally, investors are often instructed to deposit monies into personal bank accounts of individuals who claim to represent a legitimate entity, and/or into an unrelated corporate account. To lend credence and to lure unsuspecting victims, perpetrators usually claim that their entity and/or the investment schemes are approved by financial authorities. Telegram was co-founded by Pavel and Nikolai Durov, the brothers who had previously created VKontakte. VK is Russia’s equivalent of Facebook, a social network used for public and private messaging, audio and video sharing as well as online gaming. In January, SimpleWeb reported that VK was Russia’s fourth most-visited website, after Yandex, YouTube and Google’s Russian-language homepage. In 2016, Forbes’ Michael Solomon described Pavel Durov (pictured, below) as the “Mark Zuckerberg of Russia.” The last couple days have exemplified that uncertainty. On Thursday, news emerged that talks in Turkey between the Russia and Ukraine yielded no positive result. But on Friday, Reuters reported that Russian President Vladimir Putin said there had been some “positive shifts” in talks between the two sides. "This time we received the coordinates of enemy vehicles marked 'V' in Kyiv region," it added. As a result, the pandemic saw many newcomers to Telegram, including prominent anti-vaccine activists who used the app's hands-off approach to share false information on shots, a study from the Institute for Strategic Dialogue shows.
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