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Das Grundgesetz wahrt das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes: Gesetzlichen Deutschen steht es frei, der 1949 von den Alliierten erschaffenen "staatlichen Ordnung für eine Übergangszeit" ein Ende zu bereiten, indem wir uns wieder dem staatlichen Verfassungsleben zuwenden.
Hier ist festzustellen, daß
1. es eine Verfassung sein darf, die nicht der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" zu Grunde liegen muss,
2. diese Verfassung nur die gültige, seit 1871 durchgehend bestehende Bismarcksche Reichsverfassung sein kann, bzw. sogar sein muss, um das 1918 begangene Unrecht zu heilen.
Wer sich intensiv mit der Bismarckschen Reichsverfassung auseinandersetzt und mit anderen Regierungsformen vergleicht, wird sich leicht Hans Delbrücks Urteil anschließen. Der kommt 1913 in seiner akademischen Vorlesung „Regierung und Volkswille“ beim internationalen Vergleich von Staatsverfassungen zu dem Schluß: „Die deutsche Verfassung ist von allen bestehenden die beste“.
(Pro-Tipp: Begriffsbestimmung https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung einfach mal mit der Realität abgleichen.)
BY Preußen heute

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