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Österreich und deren rechtwidrigen Verletzungen von Bediensteten gegenüber zivilgeschützten Personen.

Ein Staat entsteht als juristische Person nur durch einen Verpflichtungschuldvertrag (Art. 6 Recht der Verträge SR 0.111) und kann nur durch eine Obligation salvatorisch im außervertraglichen Schuldverhältnis obligatorisch dienstbar gemacht oder liquidiert werden.

Für Verletzungen des zwingenden Völkerrechts, für Menschenrecht oder Grundrechte- sowie Grundfreiheitenverletzung besitzen die Bediensteten in den Behörden oder Regierung keine Erlaubnis. Der Staat haftet vertraglich für die Rechtverletzungen der Bediensteten in den Behörden und Regierung und der Staat muß gegen den Verursacher der Tat vorgehen. Einzelpersonen in den Behörden und Regierung sind für die Verletzungen verantwortlich.

Gemäß ...
- Art. 95 UN-Charta,
- UN-Res 56/83 Kapitel II 1 und 2,
- Art.9 B-VG,
- Art.27, 53, und 71 Wiener Übereinkommen, 0.111
- Art.149 Genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
...ist das obligatorische Schiedsgericht zuständig, da Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen in verfassungrechtlichen Grundrechten anzuwenden ist.
Auch Österreich hat sich dem Abkommen im Zivilschutz unterworfen.
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Österreich und deren rechtwidrigen Verletzungen von Bediensteten gegenüber zivilgeschützten Personen.

Ein Staat entsteht als juristische Person nur durch einen Verpflichtungschuldvertrag (Art. 6 Recht der Verträge SR 0.111) und kann nur durch eine Obligation salvatorisch im außervertraglichen Schuldverhältnis obligatorisch dienstbar gemacht oder liquidiert werden.

Für Verletzungen des zwingenden Völkerrechts, für Menschenrecht oder Grundrechte- sowie Grundfreiheitenverletzung besitzen die Bediensteten in den Behörden oder Regierung keine Erlaubnis. Der Staat haftet vertraglich für die Rechtverletzungen der Bediensteten in den Behörden und Regierung und der Staat muß gegen den Verursacher der Tat vorgehen. Einzelpersonen in den Behörden und Regierung sind für die Verletzungen verantwortlich.

Gemäß ...
- Art. 95 UN-Charta,
- UN-Res 56/83 Kapitel II 1 und 2,
- Art.9 B-VG,
- Art.27, 53, und 71 Wiener Übereinkommen, 0.111
- Art.149 Genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
...ist das obligatorische Schiedsgericht zuständig, da Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen in verfassungrechtlichen Grundrechten anzuwenden ist.
Auch Österreich hat sich dem Abkommen im Zivilschutz unterworfen.

BY STA,Behörde,Justiz,POLIZEI


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The regulator said it has been undertaking several campaigns to educate the investors to be vigilant while taking investment decisions based on stock tips. In addition, Telegram now supports the use of third-party streaming tools like OBS Studio and XSplit to broadcast live video, allowing users to add overlays and multi-screen layouts for a more professional look. He floated the idea of restricting the use of Telegram in Ukraine and Russia, a suggestion that was met with fierce opposition from users. Shortly after, Durov backed off the idea. The Russian invasion of Ukraine has been a driving force in markets for the past few weeks. The Securities and Exchange Board of India (Sebi) had carried out a similar exercise in 2017 in a matter related to circulation of messages through WhatsApp.
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