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Österreich und deren rechtwidrigen Verletzungen von Bediensteten gegenüber zivilgeschützten Personen.
Ein Staat entsteht als juristische Person nur durch einen Verpflichtungschuldvertrag (Art. 6 Recht der Verträge SR 0.111) und kann nur durch eine Obligation salvatorisch im außervertraglichen Schuldverhältnis obligatorisch dienstbar gemacht oder liquidiert werden.
Für Verletzungen des zwingenden Völkerrechts, für Menschenrecht oder Grundrechte- sowie Grundfreiheitenverletzung besitzen die Bediensteten in den Behörden oder Regierung keine Erlaubnis. Der Staat haftet vertraglich für die Rechtverletzungen der Bediensteten in den Behörden und Regierung und der Staat muß gegen den Verursacher der Tat vorgehen. Einzelpersonen in den Behörden und Regierung sind für die Verletzungen verantwortlich.
Gemäß ...
- Art. 95 UN-Charta,
- UN-Res 56/83 Kapitel II 1 und 2,
- Art.9 B-VG,
- Art.27, 53, und 71 Wiener Übereinkommen, 0.111
- Art.149 Genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
...ist das obligatorische Schiedsgericht zuständig, da Völkerrecht vor Bundes- und Landesgesetzen in verfassungrechtlichen Grundrechten anzuwenden ist.
Auch Österreich hat sich dem Abkommen im Zivilschutz unterworfen.
BY STA,Behörde,Justiz,POLIZEI
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