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Der ehemalige Chef der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), Mohammed el-Baradei, reagierte mit einem vielbeachteten Post auf der Plattform X: „Hat Ihnen, Sir, irgendjemand gesagt, dass ‚gezielte Angriffe auf Atomanlagen nach Artikel 56 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen, denen Deutschland beigetreten ist, verboten sind? Und dass die Anwendung von Gewalt in internationalen Beziehungen nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta generell verboten ist, mit Ausnahme des Rechts auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs oder nach Ermächtigung des Sicherheitsrates im Falle kollektiver Sicherheitsmaßnahmen? Vielleicht möchten Sie sich mit den Grundprinzipien des Völkerrechts vertraut machen …“
Quelle: https://www.internationale-friedensfabrik-wanfried.org/post/bundesregierung-verteidigt-v%C3%B6lkerrechtswidrigen-angriffskrieg-israels-auf-den-iran-es-gibt-hinweise
BY Textstelle – von Tilo Gräser
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