Telegram Group & Telegram Channel
KEINE GENDER-SPRACHVERFÄLSCHUNG IN GERICHTSURTEILEN!

Liebe Community,

Eigentlich betraf das Rechtsbeschwerdeverfahren, über welches das OLG Naumburg zu befinden hatte (Beschluss vom 12.6.2025 - 1 ORbs 133/25), nur einen ganz normalen Tempo-Verstoß:
https://openjur.de/u/2528089.html

Aber die Generalstaatsanwaltschaft in der Beschwerde-Erwiderung und ihr folgend das OLG Naumburg nahmen nicht nur Anstoß an der völlig unzureichenden Darstellung der Beweisergebnisse und der Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau. Vielmehr erteilten Generalstaatsanwaltschaft und OLG den geschlechtsneutralen Formulierungen im angefochtenen Urteil eine deutliche Absage. Hier die einschlägigen Passagen aus dem Beschluss des OLG Naumburg im Originalwortlaut:

"Vorab ist zu bemerken, dass das Urteil – in atypischer Weise – geschlechtsneutrale Formulierungen hinsichtlich der
Verfahrensbeteiligten verwendet. So wird der Betroffene (bei dem es sich nach den Ausführungen seines Verteidigers unzweideutig um
einen "Herrn" handelt, Bl. 45, 77, 118, 135, 151, 168 d. A.) im Tenor und in den Urteilsgründen durchweg als "betroffene Person"
bezeichnet, der angehörte Sachverständige wird mit "sachverständige Person" tituliert und der Messbeamte wird im Urteil
"messverantwortliche Person" genannt (nur der erkennende Richter selbst bezeichnet sich als solcher und nicht etwa als `richtende
Person`, UA Seite 5).

Derartige Bezeichnungen sind (nur) dann angebracht, wenn die betreffenden Verfahrensbeteiligten ausdrücklich um eine
geschlechtsneutrale Bezeichnung nachsuchen. Im Übrigen muten derartige Bezeichnungen von Menschen in hoheitlichen
Erkenntnissen despektierlich an. Denn sie reduzieren – unter Außerachtlassung des Geschlechts als wesentliches
Persönlichkeitsmerkmal – Verfahrensbeteiligte auf ein Neutrum. Es besteht die naheliegende Gefahr, dass damit in die persönliche
(Geschlechter-)Ehre eingegriffen und diese herabgesetzt wird. Dem gilt es durch die typische Bezeichnung (Betroffener/Betroffene,
Sachverständiger/Sachverständige, Messbeamter/Messbeamtin, Zeuge/Zeugin, Täter/Täterin) entgegenzuwirken (wobei im
letztgenannten Fall die neutrale Bezeichnung tuende Person oder tat-tuende Person außerdem ridikül anmutet).

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll die Darstellung in den Urteilsgründen "klar und bestimmt sein und alles
Unwesentliche fortlassen" (BGH, Beschluss vom 30.5.2018, 3 StR 486/17, juris). Diesem Klarheitsgebot widerspricht ein Urteil, in
welchem Verfahrensbeteiligte geschlechtslos oder -verwirrend bezeichnet werden."

Ich interpretiere diese Aussagen so: Der Versuch, identifizierbare Menschen mit identifizierbarem Geschlecht geschlechtsneutral zu adressieren, IST EIN AKT DER ENTMENSCHLICHUNG. Die Gender-Propaganda, die mit dem Anspruch antritt, "diskriminierungsfrei" zu kommunizieren, und diese "Diskriminierungsfreiheit" gar als ihr Alleinstellungsmerkmal für sich reklamiert, ist damit als das entlarvt, was sie in Wirklichkeit ist: als menschenverachtend.

Die oben zitierten Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, denen sich das OLG Naumburg angeschlossen hat, verdienen nachdrücklich Beifall.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
👏82



group-telegram.com/Kesselbunte/28842
Create:
Last Update:

KEINE GENDER-SPRACHVERFÄLSCHUNG IN GERICHTSURTEILEN!

Liebe Community,

Eigentlich betraf das Rechtsbeschwerdeverfahren, über welches das OLG Naumburg zu befinden hatte (Beschluss vom 12.6.2025 - 1 ORbs 133/25), nur einen ganz normalen Tempo-Verstoß:
https://openjur.de/u/2528089.html

Aber die Generalstaatsanwaltschaft in der Beschwerde-Erwiderung und ihr folgend das OLG Naumburg nahmen nicht nur Anstoß an der völlig unzureichenden Darstellung der Beweisergebnisse und der Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau. Vielmehr erteilten Generalstaatsanwaltschaft und OLG den geschlechtsneutralen Formulierungen im angefochtenen Urteil eine deutliche Absage. Hier die einschlägigen Passagen aus dem Beschluss des OLG Naumburg im Originalwortlaut:

"Vorab ist zu bemerken, dass das Urteil – in atypischer Weise – geschlechtsneutrale Formulierungen hinsichtlich der
Verfahrensbeteiligten verwendet. So wird der Betroffene (bei dem es sich nach den Ausführungen seines Verteidigers unzweideutig um
einen "Herrn" handelt, Bl. 45, 77, 118, 135, 151, 168 d. A.) im Tenor und in den Urteilsgründen durchweg als "betroffene Person"
bezeichnet, der angehörte Sachverständige wird mit "sachverständige Person" tituliert und der Messbeamte wird im Urteil
"messverantwortliche Person" genannt (nur der erkennende Richter selbst bezeichnet sich als solcher und nicht etwa als `richtende
Person`, UA Seite 5).

Derartige Bezeichnungen sind (nur) dann angebracht, wenn die betreffenden Verfahrensbeteiligten ausdrücklich um eine
geschlechtsneutrale Bezeichnung nachsuchen. Im Übrigen muten derartige Bezeichnungen von Menschen in hoheitlichen
Erkenntnissen despektierlich an. Denn sie reduzieren – unter Außerachtlassung des Geschlechts als wesentliches
Persönlichkeitsmerkmal – Verfahrensbeteiligte auf ein Neutrum. Es besteht die naheliegende Gefahr, dass damit in die persönliche
(Geschlechter-)Ehre eingegriffen und diese herabgesetzt wird. Dem gilt es durch die typische Bezeichnung (Betroffener/Betroffene,
Sachverständiger/Sachverständige, Messbeamter/Messbeamtin, Zeuge/Zeugin, Täter/Täterin) entgegenzuwirken (wobei im
letztgenannten Fall die neutrale Bezeichnung tuende Person oder tat-tuende Person außerdem ridikül anmutet).

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll die Darstellung in den Urteilsgründen "klar und bestimmt sein und alles
Unwesentliche fortlassen" (BGH, Beschluss vom 30.5.2018, 3 StR 486/17, juris). Diesem Klarheitsgebot widerspricht ein Urteil, in
welchem Verfahrensbeteiligte geschlechtslos oder -verwirrend bezeichnet werden."

Ich interpretiere diese Aussagen so: Der Versuch, identifizierbare Menschen mit identifizierbarem Geschlecht geschlechtsneutral zu adressieren, IST EIN AKT DER ENTMENSCHLICHUNG. Die Gender-Propaganda, die mit dem Anspruch antritt, "diskriminierungsfrei" zu kommunizieren, und diese "Diskriminierungsfreiheit" gar als ihr Alleinstellungsmerkmal für sich reklamiert, ist damit als das entlarvt, was sie in Wirklichkeit ist: als menschenverachtend.

Die oben zitierten Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft, denen sich das OLG Naumburg angeschlossen hat, verdienen nachdrücklich Beifall.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

BY Kesselbunte


Warning: Undefined variable $i in /var/www/group-telegram/post.php on line 260

Share with your friend now:
group-telegram.com/Kesselbunte/28842

View MORE
Open in Telegram


Telegram | DID YOU KNOW?

Date: |

In a statement, the regulator said the search and seizure operation was carried out against seven individuals and one corporate entity at multiple locations in Ahmedabad and Bhavnagar in Gujarat, Neemuch in Madhya Pradesh, Delhi, and Mumbai. Individual messages can be fully encrypted. But the user has to turn on that function. It's not automatic, as it is on Signal and WhatsApp. Channels are not fully encrypted, end-to-end. All communications on a Telegram channel can be seen by anyone on the channel and are also visible to Telegram. Telegram may be asked by a government to hand over the communications from a channel. Telegram has a history of standing up to Russian government requests for data, but how comfortable you are relying on that history to predict future behavior is up to you. Because Telegram has this data, it may also be stolen by hackers or leaked by an internal employee. Update March 8, 2022: EFF has clarified that Channels and Groups are not fully encrypted, end-to-end, updated our post to link to Telegram’s FAQ for Cloud and Secret chats, updated to clarify that auto-delete is available for group and channel admins, and added some additional links. The Security Service of Ukraine said in a tweet that it was able to effectively target Russian convoys near Kyiv because of messages sent to an official Telegram bot account called "STOP Russian War."
from vn


Telegram Kesselbunte
FROM American