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Für Befürworter und Nutzer des Militär-Grundgesetzes i.d.F.v. 1949 rege ich an den Artikel 28, Abs. (1), letzter Satz zu lesen und auch zu verstehen. Denn, JA, es geht auch OHNE die Politiker. Und dies abgesegnet durch das (Militär)Grundgesetz für die BRD!
[Beachten, dass wir uns mittlerweile seit 1990 INNERHALB der BRD im Privatrecht befinden.]



+++++



Zum Thema Verfassung:
http://www.agmiw.org/?p=1524

Die Bürgermeister halten die Macht in ihren Händen und haben die Möglichkeiten zu Veränderungen, wenn Sie es denn auch wirklich woll(t)en. Wann ist das Bewusstsein groß genug hierfür? Wann überwiegt der Wille für die Menschen in der Gemeinde wirken zu wollen? Daher sollte man die Bürgermeister und die Landräte vor Abgabe einer Anzeige gemäß Art. 6 der Menschenrechtscharta diese über die derzeitige Lage informieren. Hierzu könnte dieser „Bürgermeisterbrief“ nutzen. Danach sollte man von diesen Menschen eine eindeutige Positionierung einfordern. Erfolgt diese nicht bzw. eine Ablehnung, wäre der Schritt einer Anzeige sinnvoll und notwendig.
Bürgermeister haften_Brief_für_Peine_V2
Hierbei – vor einer Anzeige – sollte man auch den sog. „Königsteiner Schlüssel“ beachten. Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ wird festgelegt, wieviele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen.
Beachten hierbei: Das sog. UN/Vatikan-Menschenrecht ist ungleich den Menschenrechten aus dem Kaiserreich.
http://www.z-g-v.de/zgv/fakten-und-hintergruende/internationale-dokumente/

Hilfreich / Notwendig für den Einstieg in diese Thematik ist:
http://www.agmiw.org/?p=3203 (Bodenrechte)
http://www.agmiw.org/?p=2904 (Bodenrechte)

Beim Reaktivieren einer Gemeinde war und ist aktuell die Reststaatlichkeit / Rechtsfähigkeit der originären Ur-Gemeinden (im Stand v. 1914; siehe auch „Wertindex 1914“) und der Bundesstaaten mit seinen Organen immer existent.

Seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag können in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen: das Handels- oder das Staatsrecht.

Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten (zur Besetzung nach dem Ersten Weltkrieg; die EU-BRiD-Verwaltung) und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit aus der Zeit von vor 1914.

Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger IN einem der 25+1 Bundesstaaten durch (Re)Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen.

Zur (Re)Aktivierung der originären Gemeinde findet ihr hier (m)einen Handlungsleitfaden (Überblick) aus demJahr 2015:
Handlungsleitfaden zur Reaktivierung und zur Reorganisation der Urgemeinden

Es wird hierfür benötigt:

7 (sieben) mündige, nachweisbare Menschen / Natürliche Personen (gemäß den damals gültigen GO i.d.R. Männer älter als 25 Jahre), diese – möglichst – je nach der jeweiligen Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit.
Bzw. soviele Deutsche, wie es in der jeweiligen Gemeindeordnung (GO), an benötigten Gemeinderatsmitgleider, drin steht.
Diese Reaktivierung erfolgt in der jeweiligen (damaligen) Gemarkung, deren Karten (keine BRD-Flurkarten) man zu besorgen hat.
Durch die danach anstehende Proklamation nach Außen werden die Gemarkungsgrenzen aktiviert!
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm (Link zur Online-Suche)
Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden in Deutschland 1900 (PDF)

Diese Aktivierung erfolgt durch IM System (hier: internationales Kollisionsrecht – Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913) festgestellte, nachweisbare Rechteträger in der gesetzlichen Erbfolge durch die Rechteherleitung aus dem Völkerrechtsubjekt Deutsches (Kaiser)Reich.
https://www.youtube.com/watch?v=VXnRycXNsV8
http://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/

Diese Rechteträger sind dann zunächst – siehe auch den Artikel 28 GG (Abs. 1 – letzter Satz) – im Urstand von 1949 und sodann erst einmal als Gemeindeversammlung anwesend.
Aktivierungsu
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Für Befürworter und Nutzer des Militär-Grundgesetzes i.d.F.v. 1949 rege ich an den Artikel 28, Abs. (1), letzter Satz zu lesen und auch zu verstehen. Denn, JA, es geht auch OHNE die Politiker. Und dies abgesegnet durch das (Militär)Grundgesetz für die BRD!
[Beachten, dass wir uns mittlerweile seit 1990 INNERHALB der BRD im Privatrecht befinden.]



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Zum Thema Verfassung:
http://www.agmiw.org/?p=1524

Die Bürgermeister halten die Macht in ihren Händen und haben die Möglichkeiten zu Veränderungen, wenn Sie es denn auch wirklich woll(t)en. Wann ist das Bewusstsein groß genug hierfür? Wann überwiegt der Wille für die Menschen in der Gemeinde wirken zu wollen? Daher sollte man die Bürgermeister und die Landräte vor Abgabe einer Anzeige gemäß Art. 6 der Menschenrechtscharta diese über die derzeitige Lage informieren. Hierzu könnte dieser „Bürgermeisterbrief“ nutzen. Danach sollte man von diesen Menschen eine eindeutige Positionierung einfordern. Erfolgt diese nicht bzw. eine Ablehnung, wäre der Schritt einer Anzeige sinnvoll und notwendig.
Bürgermeister haften_Brief_für_Peine_V2
Hierbei – vor einer Anzeige – sollte man auch den sog. „Königsteiner Schlüssel“ beachten. Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ wird festgelegt, wieviele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen.
Beachten hierbei: Das sog. UN/Vatikan-Menschenrecht ist ungleich den Menschenrechten aus dem Kaiserreich.
http://www.z-g-v.de/zgv/fakten-und-hintergruende/internationale-dokumente/

Hilfreich / Notwendig für den Einstieg in diese Thematik ist:
http://www.agmiw.org/?p=3203 (Bodenrechte)
http://www.agmiw.org/?p=2904 (Bodenrechte)

Beim Reaktivieren einer Gemeinde war und ist aktuell die Reststaatlichkeit / Rechtsfähigkeit der originären Ur-Gemeinden (im Stand v. 1914; siehe auch „Wertindex 1914“) und der Bundesstaaten mit seinen Organen immer existent.

Seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag können in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen: das Handels- oder das Staatsrecht.

Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten (zur Besetzung nach dem Ersten Weltkrieg; die EU-BRiD-Verwaltung) und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit aus der Zeit von vor 1914.

Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger IN einem der 25+1 Bundesstaaten durch (Re)Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen.

Zur (Re)Aktivierung der originären Gemeinde findet ihr hier (m)einen Handlungsleitfaden (Überblick) aus demJahr 2015:
Handlungsleitfaden zur Reaktivierung und zur Reorganisation der Urgemeinden

Es wird hierfür benötigt:

7 (sieben) mündige, nachweisbare Menschen / Natürliche Personen (gemäß den damals gültigen GO i.d.R. Männer älter als 25 Jahre), diese – möglichst – je nach der jeweiligen Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit.
Bzw. soviele Deutsche, wie es in der jeweiligen Gemeindeordnung (GO), an benötigten Gemeinderatsmitgleider, drin steht.
Diese Reaktivierung erfolgt in der jeweiligen (damaligen) Gemarkung, deren Karten (keine BRD-Flurkarten) man zu besorgen hat.
Durch die danach anstehende Proklamation nach Außen werden die Gemarkungsgrenzen aktiviert!
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm (Link zur Online-Suche)
Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden in Deutschland 1900 (PDF)

Diese Aktivierung erfolgt durch IM System (hier: internationales Kollisionsrecht – Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG 1913) festgestellte, nachweisbare Rechteträger in der gesetzlichen Erbfolge durch die Rechteherleitung aus dem Völkerrechtsubjekt Deutsches (Kaiser)Reich.
https://www.youtube.com/watch?v=VXnRycXNsV8
http://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/

Diese Rechteträger sind dann zunächst – siehe auch den Artikel 28 GG (Abs. 1 – letzter Satz) – im Urstand von 1949 und sodann erst einmal als Gemeindeversammlung anwesend.
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BY RuStaG 1913 ( GS) Stammtisch


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In February 2014, the Ukrainian people ousted pro-Russian president Viktor Yanukovych, prompting Russia to invade and annex the Crimean peninsula. By the start of April, Pavel Durov had given his notice, with TechCrunch saying at the time that the CEO had resisted pressure to suppress pages criticizing the Russian government. Just days after Russia invaded Ukraine, Durov wrote that Telegram was "increasingly becoming a source of unverified information," and he worried about the app being used to "incite ethnic hatred." "Like the bombing of the maternity ward in Mariupol," he said, "Even before it hits the news, you see the videos on the Telegram channels." On Feb. 27, however, he admitted from his Russian-language account that "Telegram channels are increasingly becoming a source of unverified information related to Ukrainian events." At this point, however, Durov had already been working on Telegram with his brother, and further planned a mobile-first social network with an explicit focus on anti-censorship. Later in April, he told TechCrunch that he had left Russia and had “no plans to go back,” saying that the nation was currently “incompatible with internet business at the moment.” He added later that he was looking for a country that matched his libertarian ideals to base his next startup.
from ye


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