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📲 MESSENGER-ÜBERWACHUNG: FREIHEIT VERSUS SICHERHEIT

➡️ In meinem vorherigen Beitrag habe ich über die Einigung der Regierungskoaltion über eine sogenannte "Gefährderüberwachung" berichtet. Dieses umstrittene Vorgehen entspricht einer Anlassgesetzgebung, die nach dem letzten Kapitalverbrechen in Graz wohl auch zur Ablenkung von Behördenversagen dient. Dieses Thema der Überwachung von Messengerdiensten ist nicht neu, sondern wurde schon seit vielen Jahren sehr kontrovers diskutiert. Seit Corona mit zusätzlichem Zündstoff, zeigten sich die Regierungen seidem doch mit ihrem Interesse nach Meinungskontrolle besonders autoritär.

➡️ Letztlich scheiterte eine grundrechtskonforme Lösung stets an der massenhaften Art der Kontrolle und der immensen Diskretionslücken der bis dato präsentierten, vorbeugenden Überwachungsmodelle. Diese schaffen nämlich in Wahrheit wenig zusätzliche Sicherheit, schränken aber die (Kommunikations)Freiheit und Privatsphäre der Bevölkerung immens ein. Daran hat sich aus meiner (auch rechtsanwaltlichen) Sicht nichts wesentliches geändert, sondern stehen nach wie vor folgende (grund)rechtliche Überlegungen dieser geplanten Präventivkontrolle im Rahmen einer flächendeckenden Überwachung durch den Staat entgegen:

1. Verletzung des Rechts auf Privatsphäre
Das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 der EU-Grundrechtscharta und § 1 Abs. 1 der österreichischen Bundesverfassung) ist ein elementares Grundrecht, das auch den Schutz der Kommunikation umfasst. Eine pauschale Überwachung von Messenger-Diensten ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat würde dieses Grundrecht erheblich einschränken.

2. Keine Verhältnismäßigkeit
Im übrigen haben Eingriffe in Grundrechte immer verhältnismäßig zu sein. Eine flächendeckende Überwachung, die rein präventiv auch unverdächtige Personen betrifft, ist unverhältnismäßig, da sie als Massenkontrolle selbst mit einem funktionierendem Rechtschutz weit über das hinausgeht, was zur effektiven Verbrechensbekämpfung tatsächlich notwendig ist.

3. Verstoß gegen Unschuldsvermutung
Eine allgemeine, präventive Überwachung von Messenger-Diensten würde dazu führen, dass auch unverdächtige und sich wohlverhaltene Bürger überwacht werden, was der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung zuwiderläuft. Dadurch würde es zu einer vorbeugenden Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung aus rein präventiven Gründen ohne Anlass kommen. Die richterliche Kontrolle bringt hier wenig, da nach dem Konzept auf Basis von Hypothesen und polizeilichen Annahmen entschieden werden soll. Dies würde dem Bestimmtheitsgebot und dem Willkürverbot entgegen stehen.

4. Widerspruch zu EU-Recht und der DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Privatsphäre von Nutzern. Eine flächendeckende Überwachung von Messenger-Diensten würde nach den aktuellen Standards auch gegen diese Vorgaben verstoßen, da sie Daten ohne den ausdrücklichen und informierten Konsens der Nutzer präventiv sammelt. Zudem sichert die "ePrivacy-Verordnung" speziell den Datenschutz bei elektronischer Kommunikationdiensten, gegen welche Norm durch die geplante Massenüberwachung ebenso verstoßen würde.

5. Endgeräte-Überwachung durch Malware
Wenn Messenger-Dienste gezwungen werden, Nachrichten auf Servern zu durchsuchen oder verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, bedeutet dies nichts anderes als einen Hackerangriff auf die Handys bedeuten. Diese Art der Endgeräteüberwachung eröffnet Missbrauchbrauchsmöglichkeiten, weil dazu keine effektiven Protokollierung auf den Servern vorgesehen ist.

6. Erhebliche Sicherheitsbedenken
Die Entschlüsselung oder das Abfangen von Kommunikation kann auch zu Sicherheitslücken führen. Wenn Messenger-Dienste gezwungen sind, Nachrichten zu entschlüsseln oder zu überwachen, könnten Angreifer oder Kriminelle ebenfalls auf diese Schwachstellen zugreifen. Ein solches Vorgehen könnte dazu führen, dass mehr Daten in die falschen Hände geraten und die Sicherheit der gesamten Infrastruktur Österreichs wird.

⛔️ FAZIT:
NEIN ZUM ÜBERWACHUNGSSTAAT
😷
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➡️ In meinem vorherigen Beitrag habe ich über die Einigung der Regierungskoaltion über eine sogenannte "Gefährderüberwachung" berichtet. Dieses umstrittene Vorgehen entspricht einer Anlassgesetzgebung, die nach dem letzten Kapitalverbrechen in Graz wohl auch zur Ablenkung von Behördenversagen dient. Dieses Thema der Überwachung von Messengerdiensten ist nicht neu, sondern wurde schon seit vielen Jahren sehr kontrovers diskutiert. Seit Corona mit zusätzlichem Zündstoff, zeigten sich die Regierungen seidem doch mit ihrem Interesse nach Meinungskontrolle besonders autoritär.

➡️ Letztlich scheiterte eine grundrechtskonforme Lösung stets an der massenhaften Art der Kontrolle und der immensen Diskretionslücken der bis dato präsentierten, vorbeugenden Überwachungsmodelle. Diese schaffen nämlich in Wahrheit wenig zusätzliche Sicherheit, schränken aber die (Kommunikations)Freiheit und Privatsphäre der Bevölkerung immens ein. Daran hat sich aus meiner (auch rechtsanwaltlichen) Sicht nichts wesentliches geändert, sondern stehen nach wie vor folgende (grund)rechtliche Überlegungen dieser geplanten Präventivkontrolle im Rahmen einer flächendeckenden Überwachung durch den Staat entgegen:

1. Verletzung des Rechts auf Privatsphäre
Das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8 der EMRK, Artikel 7 der EU-Grundrechtscharta und § 1 Abs. 1 der österreichischen Bundesverfassung) ist ein elementares Grundrecht, das auch den Schutz der Kommunikation umfasst. Eine pauschale Überwachung von Messenger-Diensten ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat würde dieses Grundrecht erheblich einschränken.

2. Keine Verhältnismäßigkeit
Im übrigen haben Eingriffe in Grundrechte immer verhältnismäßig zu sein. Eine flächendeckende Überwachung, die rein präventiv auch unverdächtige Personen betrifft, ist unverhältnismäßig, da sie als Massenkontrolle selbst mit einem funktionierendem Rechtschutz weit über das hinausgeht, was zur effektiven Verbrechensbekämpfung tatsächlich notwendig ist.

3. Verstoß gegen Unschuldsvermutung
Eine allgemeine, präventive Überwachung von Messenger-Diensten würde dazu führen, dass auch unverdächtige und sich wohlverhaltene Bürger überwacht werden, was der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung zuwiderläuft. Dadurch würde es zu einer vorbeugenden Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung aus rein präventiven Gründen ohne Anlass kommen. Die richterliche Kontrolle bringt hier wenig, da nach dem Konzept auf Basis von Hypothesen und polizeilichen Annahmen entschieden werden soll. Dies würde dem Bestimmtheitsgebot und dem Willkürverbot entgegen stehen.

4. Widerspruch zu EU-Recht und der DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Privatsphäre von Nutzern. Eine flächendeckende Überwachung von Messenger-Diensten würde nach den aktuellen Standards auch gegen diese Vorgaben verstoßen, da sie Daten ohne den ausdrücklichen und informierten Konsens der Nutzer präventiv sammelt. Zudem sichert die "ePrivacy-Verordnung" speziell den Datenschutz bei elektronischer Kommunikationdiensten, gegen welche Norm durch die geplante Massenüberwachung ebenso verstoßen würde.

5. Endgeräte-Überwachung durch Malware
Wenn Messenger-Dienste gezwungen werden, Nachrichten auf Servern zu durchsuchen oder verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, bedeutet dies nichts anderes als einen Hackerangriff auf die Handys bedeuten. Diese Art der Endgeräteüberwachung eröffnet Missbrauchbrauchsmöglichkeiten, weil dazu keine effektiven Protokollierung auf den Servern vorgesehen ist.

6. Erhebliche Sicherheitsbedenken
Die Entschlüsselung oder das Abfangen von Kommunikation kann auch zu Sicherheitslücken führen. Wenn Messenger-Dienste gezwungen sind, Nachrichten zu entschlüsseln oder zu überwachen, könnten Angreifer oder Kriminelle ebenfalls auf diese Schwachstellen zugreifen. Ein solches Vorgehen könnte dazu führen, dass mehr Daten in die falschen Hände geraten und die Sicherheit der gesamten Infrastruktur Österreichs wird.

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What distinguishes the app from competitors is its use of what's known as channels: Public or private feeds of photos and videos that can be set up by one person or an organization. The channels have become popular with on-the-ground journalists, aid workers and Ukrainian President Volodymyr Zelenskyy, who broadcasts on a Telegram channel. The channels can be followed by an unlimited number of people. Unlike Facebook, Twitter and other popular social networks, there is no advertising on Telegram and the flow of information is not driven by an algorithm. The perpetrators use various names to carry out the investment scams. They may also impersonate or clone licensed capital market intermediaries by using the names, logos, credentials, websites and other details of the legitimate entities to promote the illegal schemes. These administrators had built substantial positions in these scrips prior to the circulation of recommendations and offloaded their positions subsequent to rise in price of these scrips, making significant profits at the expense of unsuspecting investors, Sebi noted. He said that since his platform does not have the capacity to check all channels, it may restrict some in Russia and Ukraine "for the duration of the conflict," but then reversed course hours later after many users complained that Telegram was an important source of information. Founder Pavel Durov says tech is meant to set you free
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