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🇦🇹 DIVERSION FÜR ÖVP-SPITZENPOLITIKER FÜHRT KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG AD ABSURDUM ‼️
➡️ Die nicht rechtskräftige Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Mitangeklagte im Prozess wegen Missbrauchs der Amtsgewalt rund um die Besetzung des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding sorgt weiter für Diskussionen. Antikorruptionsexperten warnten am Mittwoch vor einem massiven Vertrauensverlust in die Politik, übten deutliche Kritik an der Diversion und sehen das Ansehen Österreichs gefährdet.
Während sich SPÖ und NEOS in der Causa Wöginger rund um den Postenschacher auffällig zurückhielten, erklärte die ÖVP das Thema für „abgeschlossen“. Eine typisch österreichische Lösung – in einem handfesten Skandal.
➡️ Seit dem 07.10.2025 wissen wir: ÖVP-Klubobmann August Wöginger bleibt ein unbescholtener Mann. Das Landesgericht Linz erledigt das Strafverfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch mittels Diversion und stellt es ein, sobald Wöginger eine Geldbuße von 44.000 Euro bezahlt hat. Diese Möglichkeit besteht bei Amtsmissbrauchsverfahren erst seit 2013 – und die Unterlagen zur damaligen Gesetzesnovelle zeigen deutlich, dass sie für ganz andere Fälle gedacht war. Auch unter Strafrechtsexperten gilt die Diversion in der Causa Wöginger als hochbedenklich, ist sie doch in der Justizpraxis für ganz andere Fälle vorgesehen.
➡️ Der beigefügte Leserbrief eines pensionierten Richters aus Kärnten, veröffentlicht in der Kleinen Zeitung, bringt das Problem auf den Punkt: Die Justiz sendet mit dieser Entscheidung ein verheerendes Signal an die Politik. Eine Diversion – also ein außergerichtlicher Tatausgleich – ist nach den gesetzlichen Grundlagen immer dann ausgeschlossen, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens aus generalpräventiven Gründen notwendig ist. Missbrauch der Amtsgewalt ist kein Kavaliersdelikt und erfordert daher in den meisten Fällen – insbesondere bei Korruptionsverdacht hochrangiger Politiker – ein klares Gerichtsurteil.
➡️ Immer wieder heißt es, der Postenschacher sei in Österreich seit Jahrzehnten gelebte Praxis.
Umso bemerkenswerter ist es, dass sich die Entrüstung der Bevölkerung über diese offensichtliche Absprache zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft – die gegen die Diversion ein Rechtsmittel an das Oberlandesgericht Linz hätte erheben können – in Grenzen hält. Zwar gibt eine Mehrheit der Österreicher an, Korruption sei weit verbreitet (55 Prozent) und verwerflich, doch beim Postenschacher bleibt die Empörung gering. Warum? Weil viele selbst schon profitiert haben oder noch immer profitieren. Eine Empörungswelle wäre wohl das Optimum an Heuchelei. Da gab es in den 80er-Jahren eine Bekannte, die zwei Parteibücher besaß. Warum? „Ich habe zwei Kinder.“ Noch Fragen?
BY VISION ÖSTERREICH 💛

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